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Bern ist verärgert über Änderung der Steuerpraxis

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bern Der deutsche Fiskus hat die Steuerbefreiung für Staatsbürger, die in der Schweiz als Selbständige arbeiten, aufgehoben. Er zieht neuerdings die Differenz ein zwischen dem, was ein selbständig Erwerbender in Deutschland an Steuern hätte zahlen müssen, und dem, was er tatsächlich in der Schweiz abgeliefert hat.

Betroffen von der neuen Steuerpraxis sind zum Beispiel Ärzte und Anwälte, die in der Schweiz eine Praxis oder Kanzlei haben, aber weiterhin in Deutschland wohnen. Gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1971 wären sie von den Steuern in Deutschland befreit. Bern hat sich nun kürzlich in Berlin beschwert. sda

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