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Berufliche Integration von Flüchtlingen: Das Beispiel Freiburg

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Die Arbeitsintegration der Flüchtlinge ist eine übergreifende Aufgabe, deren sich Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialpa rtner sowie Nichtregierungsorganisationen und Ausländerverbände laut Bundesgesetz gemeinsam annehmen müssen. Der Bund hat in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) zwei Berichte zu diesem Thema verfasst. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Kantone für die Umsetzung der in den Bundesgesetzen festgehaltenen Massnahmen zuständig sind sowie gegebenenfalls für die Ausarbeitung von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen auf kantonaler Ebene. Sie müssen eine für den Kontakt zum Bund zuständige Stelle schaffen und die Prozesse der Zusammenarbeit innerhalb des Kantons definieren. Auch obliegt es den Kantonen, ein Kompetenzzentrum «Integration» zu schaffen, die kantonalen Massnahmen zu koordinieren, in einer Situationsanalyse die Bedürfnisse zu erheben sowie zielgruppenspezifische Projekte zu entwickeln. Sie sind dem Bund Rechenschaft schuldig und verpflichtet, die Gemeinden und Partner in die Arbeiten einzubeziehen.

Integrationsprogramme

Seit 2014 müssen die Kantone kantonale Integrationsprogramme (KIP) durchführen. Es ist Aufgabe des kantonalen Integrationsdelegierten, die in diesem Zusammenhang geplanten Massnahmen, die Partner und die Zielgruppen in einem allgemeinen Programm vorzustellen. Die Abteilung Freiburg von Caritas ist seit 2001 vom Kanton Freiburg mit der Integration der anerkannten und vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge (Ausweise B und F) beauftragt. In Ergänzung zum Sozialdienst für Flüchtlinge werden seit 2008 zusätzliche Massnahmen zur Förderung der Integration bereitgestellt. Seit 2012 ist die Integrationsunterstützung ein eigenständiger Bereich innerhalb der Abteilung. Zusätzlich zu den sozialen Begleitmassnahmen, die von den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern angeboten werden, steht heute allen Flüchtlingen ab dem Beginn ihrer Betreuung ein Team von vier Beraterinnen und Beratern für berufliche Integration zur Verfügung. Jeder Flüchtling hat dabei zwei Ansprechpartner: den Sozialarbeiter und den Berater für berufliche Integration.

Langfristige Unterstützung

Die Unterstützung kann sich unterschiedlich gestalten. Gemeinsam mit seinem Berater für berufliche Integration setzt sich der Flüchtling ein realistisches, erreichbares Ziel und vereinbart einen Aktionsplan. Für die Organisa­tion gezielter Massnahmen verfügt das Team über den Integrationsfonds des Staatssek­retariats für Migration. So können jedem Flüchtling, ausgehend von seinem angestrebten Ziel, die am besten geeigneten Massnahmen angeboten werden, zum Beispiel Sprachkurse, Kurzschulungen, Integrationskurse, Pra­ktika, Einstellungsförderung, aber auch administrative Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen oder bei Anträgen auf fachliche Anerkennung von Diplomen. Ziel ist die langfristige Arbeitsintegration der Flüchtlinge in der Schweiz. Die grosse Mehrheit der Flüchtlinge zeigt sich bei all diesen Massnahmen sehr engagiert. Ihre mangelnde Arbeitsmarktfähigkeit machen sie mit ihrer hohen Motivation, mit grosser Lernbereitschaft und ihrer Anpassungsfähigkeit mehr als wett. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Freiburg von Caritas Schweiz, den verschiedenen kantonalen Stellen und den Unternehmen konnten zwischen Januar 2015 und August 2016 230 Unternehmenspraktika von einem bis drei Monaten organisiert werden. Diese Praktika sind ein erster Schritt in die Arbeitswelt und ermöglichen den Flüchtlingen den direkten Kontakt mit dem Arbeitsmarkt. Oft haben die Praktika einen Katalysatoreffekt für den Integrationsprozess, in jedem Fall sind sie bereichernd.

Im Kanton Freiburg sind momentan 143 von 690 betreuten Familien eigenständig und beziehen keine Sozialhilfe mehr. Das sind 20,7 Prozent, eine ermutigende Zahl, zumal der Hälfte der Flüchtlingsfamilien erst vor rund zwei Jahren Asyl gewährt wurde.

Zahlen und Fakten

Integration im Kanton Freiburg

80 Prozent der Flüchtlinge in der Schweiz stammen aus fünf Herkunftsländern: Eritrea, Afghanistan, Syrien, Sri Lanka und China (Tibet). 50 Prozent der Flüchtlinge sind zwischen 16 und 35 Jahre alt und haben in ihrem Herkunftsland eine unzureichende Schulbildung erhalten. Deshalb stehen das Vermitteln von Schulkompetenzen und die Berufsausbildung im Zentrum der Integrationsmassnahmen. So geben beispielsweise zwei Lehrkräfte Intensivsprachkurse für Flüchtlinge. Oder ein Sozialarbeiter gibt einen Kurs zur Bewältigung der Behördengänge und Verwaltungsschritte. Die dauerhafte berufliche Integration wird in der Regel über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu drei Jahren vorbereitet. Im Schuljahr 2015–2016 bekamen im Kanton Freiburg insgesamt 123 Flüchtlinge ein Stipendium zugesprochen (10 Prozent der vom Unterstützungsteam begleiteten Flüchtlinge).

tr

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