Die Freiburgische Rentnervereinigung setzt sich für pensionierte Steuerzahler mit bescheidenem Einkommen ein. Sie verlangt eine bessere Behandlung von Steuerzahlern, die an der Erarbeitung des neuen Steuergesetzes 2000 vernachlässigt wurden. «Wir verlangen, dass alle Steuerzahler, die unter dem Existenzminimum leben, den höchstmöglichen Betrag abziehen können. Als Existenzminimum betrachten wir ein Einkommen von Fr. 3000 für Alleinstehende und von Fr. 4000 für Ehepaare», hält die Rentnervereinigung in einer Medienmitteilung fest.
Die Organisation hat sich in dieser Angelegenheit mit einem Brief an den Staatsrat gewandt. «Unser Antrag betrifft Art. 36 Sozialabzüge des Steuergesetzes 2000: Jeder Bezüger von AHV/IV-Renten ohne Unterhaltspflicht und mit einem Einkommen unter Fr. 36000 müsste den Betrag von Fr. 7700 abziehen können. Bei Unterhaltspflicht betragen die Werte Fr. 9900 mit einem Einkommen unter Fr. 48000», heisst es in der Mitteilung.