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Betrugsprozess gegen zwei ehemalige Manager der Boschung-Gruppe vertagt

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Das Wirtschaftsstrafgericht Freiburg wollte am Freitag über zwei ehemalige Manager der Boschung-Gruppe urteilen. Die wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagten Männer reisten aber nicht an. Der Prozess wurde verschoben.

Die Boschung-Gruppe gehört weltweit zu den führenden Herstellern von Maschinen zur Schneeräumung und Reinigung von Flughäfen und Strassen. Das 1947 in Schmitten gegründete Familienunternehmen steht im Zentrum eines umfangreichen Prozesses vor dem Wirtschaftsstrafgericht Freiburg.

Vermittlungsgeld in eigene Taschen?

Die Besitzerfamilie Boschung und die Stadt Moskau klagen gegen einen Bruder der Familie sowie gegen den ehemaligen Direktor einer russischen Tochterfirma. Laut Anklageschrift geht es um ungetreue Geschäftsführung, aber auch um Betrug und Veruntreuung. Konkret hatte die Stadt Moskau 2007 für den Flughafen Scheremetjewo 16 multifunktionale Schneeräumer und vier Lastwagen für den Unterhalt bestellt. Die Boschung AG sollte dafür 22,6 Millionen Franken bekommen, Moskau habe aber 35 Millionen bezahlt. Der Rest sei in die Taschen der Mittler, also der zwei Angeklagten geflossen. Bei einem ähnlichen Fall einige Tage später geht es um eine Differenz von 1,1 Millionen Franken.

Der heute 59-jährige Bruder ist 2009 im Streit aus der Boschung-Gruppe ausgeschieden. Er wohnt in Monaco und hat nie auf das Gerichtsaufgebot aus Freiburg reagiert. Der Miterbe ist am Freitag auch nicht erschienen, sein Anwalt lehnte jeden Kommentar ab.

Der zweite Angeklagte, ein 69-jähriger Russland-Schweizer, meldete sich mit einem Arztzeugnis aus Moskau ab. Sein Anwalt Urs Bürgin beantwortete aber einige Fragen der «La Liberté» nach der kurzen Verhandlung. Die Klage mehrerer Mitglieder der Boschung-Gruppe wegen Steuerbetrugs im Jahr 2005 sei der Ursprung des Familienstreits gewesen. Heute gehe es wohl darum, den Miterben und Aktionär aus dem Weg zu räumen. Sein Klient sei nie im Verwaltungsrat gewesen und habe nichts zu sagen gehabt.

Nächster Anlauf im Mai, vor der Verjährung

Das Wirtschaftsstrafgericht unter Präsident Alain Gautschi hat drei neue Termine im Mai angesetzt. Dann könnten die Angeklagten auch in Abwesenheit verurteilt werden. Die Zeit eilt, denn die juristischen Streitfragen gehen auf 2007 und 2008 zurück und die Verjährung steht nach 15 Jahren an.

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