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Betrunken mit Luftgewehr unterwegs: Mann wird für Tätlichkeit gebüsst

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Die Staatsanwaltschaft hat einen 45-jährigen Berner wegen der Tätlichkeit und des Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Auch gegen den Waffenbesitzer erlässt sie einen Strafbefehl.

Ein 45-jähriger Berner wird der Tätlichkeit, der Sachbeschädigung und des Vergehens gegen das Waffengesetz für schuldig befunden. Er erhält eine zweijährige bedingte Strafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken. Zudem erhält er eine Geldstrafe von 600 Franken. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hervor.

Der Berner war im Frühjahr dieses Jahres in eine körperliche Auseinandersetzung mit einem anderen Gast in der Wohnung eines 43-Jährigen im Sensebezirk verwickelt. Die Polizei hatte den Angeklagten angehalten, als er am späten Abend betrunken und unter Drogeneinfluss mit einem defekten Luftgewehr und einer Aluminiumstange durch die Strassen lief.

Zum Schutz bewaffnet

Der Beschuldigte behauptet im Strafbefehl, er habe sich lediglich zum Selbstschutz bewaffnet, da ein anderer Mann ihn in der Wohnung des Senslers grundlos angegriffen habe. Am Boden liegend habe er nach einem Gegenstand gegriffen, um sich zu verteidigen. Mit dem Luftgewehr, das er dabei erwischte, habe er auf den Angreifer eingeschlagen. Anschliessend habe er die Wohnung verlassen und die Polizei gerufen. Aus Angst vor einer bewaffneten Attacke habe er die Aluminiumstange auf dem Weg als zusätzlichen Schutz gegriffen.

Der vermeintliche Angreifer, wie der Gastgeber im Sensebezirk wohnhaft, schildert im Strafbefehl als Kläger auch seine Sicht der Geschehnisse. Ihm zufolge sei der Angeklagte aus heiterem Himmel und mit vollem Körpereinsatz auf ihn «zugeflogen». Dabei habe der Beschuldigte ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und seine Brille kaputtgemacht.

Der Angegriffene bestreitet in dem Strafbefehl die Aussage des Angeklagten. Nein, er habe den Beschuldigten nicht geschlagen, so der Kläger. Er sei jedoch anschliessend an die Geschehnisse sofort aus der Wohnung geflüchtet und gemeinsam mit seiner Freundin im Auto weggefahren.

Gastgeber war auf dem Klo

Der 43-jährige Gastgeber, in dessen Wohnung alle diese Ereignisse sich abwickelten, habe sich zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung auf der Toilette befunden, heisst es im Strafbefehl. Bei seiner Rückkehr habe der angeklagte Berner aggressiv gewirkt. Ein Zustand, in den dieser öfters verfalle, wenn er Alkohol konsumiere.

Den Sensler Gastgeber hat die Staatsanwaltschaft in einem separaten Verfahren verurteilt. Da er sein Luftgewehr nicht ordnungsgemäss aufbewahrt hatte, wird er der Übertretung gegen das Waffengesetz für schuldig befunden. Er erhält eine Busse von 500 Franken, auch wegen eines Betäubungsmitteldelikts.

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