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Bewährungsstrafe für Hausverkäufer

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

18 Monate Gefängnis mit zwei Jahren Bewährung und eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Franken: Das Strafgericht des Saanebezirks hat gestern eine weitaus mildere Strafe ausgesprochen, als vom Staatsanwalt gefordert, der drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, verlangt hatte. Vor Gericht stand ein 57-jähriger Freiburger Ingenieur, der beschuldigt wurde, ein Dutzend Personen übers Ohr gehauen zu haben, die dachten, ihr Traumhaus zu kaufen (FN vom 25. April).

Im Jahr 2009 wurde der Ingenieur von einer österreichischen Firma als Verkäufer angestellt, die in der Schweiz zusammen mit Coop Fertighäuser verkaufen wollte. Der Mann gründete eine eigene Firma, die nach seinen Angaben den Bau der Häuser koordinieren und über die Einhaltung des Minergiestandards wachen sollte. Auf den Verkaufskatalogen prangte gross das Logo des Grossverteilers Coop.

Doch auf den Baustellen kam es zu Verzögerungen. Und als die Baukosten den Voranschlag massiv überschritten, wandten sich mehrere erboste Hauskäufer an Coop. Der Grossverteiler erklärte daraufhin, vom Verkäufer hintergangen worden zu sein, und belangte ihn wegen Verletzung der Markenrechte.

Das Strafgericht folgte in diesem Punkt der Anklage: Das Coop-Logo sei auf allen Verkaufsunterlagen präsent gewesen, was die Käufer habe glauben lassen, der Grossverteiler baue ihre Häuser. Doch dem war nicht so. Coop war nur fürs Marketing zuständig. Der Verkäufer war gar nicht offiziell von Coop angestellt, sondern vom österreichischen Fabrikanten der Fertighäuser. Dieser wiederum garantierte nur die Montage des Hauses. Für alles andere, etwa die Aushubarbeiten, waren die Architekten und Partnerunternehmen verantwortlich. Der Verkäufer konnte also den Käufern gar keine Preisgarantie bieten. Dies tat er aber – ein wichtiger Grund, dass viele Käufer überhaupt unterschrieben.

Das Gericht sah es aber als erwiesen an, dass der Verkäufer tatsächlich seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllen wollte. Er sei deshalb kein Betrüger. Es hielt aber fest, dass der Mann einen Teil der ihm anvertrauten Gelder nicht für den Bau der Häuser verwendete, sondern um seinen Lebensstil zu finanzieren. Daher wurde er wegen Veruntreuung verurteilt. Er wird wahrscheinlich das Urteil anfechten.

bearb. von mos/FN

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