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Bezirksgericht Zürich spricht den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz schuldig

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Pierin Vincenz, der ehemalige Raiffeisen-Chef, wurde vom Bezirksgericht Zürich schuldig gesprochen. Seine Spesenabrechnungen sind nicht anerkannt worden.

Das Bezirksgericht Zürich hat die Art der Spesenabrechnung von Pierin Vincenz am Mittwoch bei der Urteilseröffnung harsch kritisiert. Die vielen Besuche in Stripclubs und Cabarets seien «nicht im Interesse der Raiffeisen» gewesen.

Dieses Verständnis, dass alle Auslagen unter Spesen fallen würden, gehe «deutlich zu weit», sagte der Richter. Auch Beziehungspflege habe Grenzen. Für das Bezirksgericht liegt diese Grenze bei 1000 Franken pro Lokal-Besuch, nicht mehr. Vincenz habe sich deshalb der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig gemacht.

Auch bei einem Tinder-Date, das Vincenz als «Bewerbungsgespräch» bezeichnet hatte, und bei der Renovation eines verwüsteten Hotelzimmers habe Vincenz «seine Funktion verlassen». Er habe sich deshalb auch der Veruntreuung schuldig gemacht.

Verschulden «erheblich»Bei den Firmenbeteiligungen habe Vincenz teilweise eine hohe kriminelle Energie bewiesen. Insgesamt sei sein Verschulden «erheblich». Er habe seine hohe Vertrauensposition missbraucht. Man müsse ihm aber zugute halten, dass keine «einfachen Bürger» geschädigt worden seien. Zudem habe die Raiffeisen intern keinen richtigen Kontrollmechanismus gehabt, so der Richter.

Das Bezirksgericht sprach den ehemaligen Raiffeisen-Chef Vincenz wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung schuldig. Er muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten absitzen. Davon sind 106 Tage bereits durch die Untersuchungshaft abgegolten.

Diese Freiheitsstrafe wird vollzogen, wie es im Urteil vom Mittwochmorgen heisst. Dazu kommt eine bedingte Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu 3000 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Vincenz› ebenfalls schuldig gesprochener Geschäftskollege Beat Stocker erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, die auch er absitzen muss. Eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 3000 Franken wird wie bei Vincenz aufgeschoben.

Vincenz und Stocker sollen sich versteckt an Firmen beteiligt und danach dafür gesorgt haben, dass diese Unternehmen durch die Raiffeisen oder die Kreditkartenfirma Aduno aufgekauft wurden. Bei diesen Transaktionen und Übernahmen sollen Vincenz und Stocker unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.

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