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Brüssel könnte eine Schweizer Begrenzung der Zuwanderung zulassen

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Es sieht nicht gut aus für das Vertragspaket mit der Europäischen Union. Eine Zuwanderungs-Bremse könnte die Abkommen aber retten. Die EU lehnte ein solches Instrument bisher ab. Nun signalisiert sie Bereitschaft zu Verhandlungen. 

Nach den Kommentaren verschiedener Schweizer Medien zu schliessen, ist das Vertragspaket mit der Europäischen Union bereits mausetot. Nun wird den Abkommen aber neues Leben eingehaucht, möglicherweise.

Das Zauberwort heisst «Schutzklausel». Bei der Präsentation des Verhandlungsmandats erklärte der Bundesrat vergangenen Freitag, er wünsche eine Präzisierung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU. In einem Absatz heisst es dort: Bei «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» könne der Gemischte Ausschuss der Schweiz und der EU «geeignete Abhilfemassnahmen» prüfen.

Diese Textstelle ist so allgemein gehalten, dass sie wenig bedeutet. Nun soll sie angepasst werden: Die Schweiz bekäme ein Mittel in die Hand, mit der sie bei hoher Zuwanderung aus der EU die Bremse ziehen könnte.

Schutzklausel wäre wichtig für die Volksabstimmung

Im vergangenen Februar sprach der ehemalige Staatssekretär Michael Ambühl vor der Wirtschaftskommission des Nationalrats. Ambühl stufte das neue Vertragspaket als besser ein im Vergleich zum Rahmenabkommen, das der Bundesrat 2021 beerdigte. Um das Gesamtpaket «ausgewogener zu gestalten», müsse man aber noch «Zusatzforderungen stellen.»

Konkret geht es darum: Die Schweiz schluckt Kröten wie die Rolle des Europäischen Gerichtshofs bei der Streitschlichtung. Dafür bekommt sie jedoch auch etwas – zum Beispiel eine Klausel zur Limitierung der Zuwanderung.

Ambühl schlägt eine Formel vor: Wenn die Migration in die Schweiz pro Kopf klar höher liege als in den 31 Staaten des europäischen Freizügigkeitsraums, könne die Schweiz künftig Massnahmen verhängen. Diese müssten beide Seiten vorher festlegen.

Die Nettozuwanderung in die Schweiz lag im vergangenen Jahr bei 99’000 Personen. Die Schweiz hat nicht nur in der EU, sondern weltweit eine der höchsten Zuwanderungsquoten. Eine negative Folge davon ist der Wohnungsmangel. Käme eine Bestimmung zur Anwendung, wie Michael Ambühl sie vorschlägt, könnte der Bundesrat eine Drosselung beschliessen.

Im Bundesparlament wächst die Zahl der Parlamentarier, die Hoffnungen auf die Schutzklausel setzen. Sie sagen: Erstens könnte man damit das Vertragspaket mit der EU erheblich aufwerten. Zweitens würde der Bundesrat damit so etwas wie einen indirekten Gegenvorschlag zur neuen SVP-Volksinitiative präsentieren, die eine Beschränkung der Zuwanderung verlangt.

Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter ist für das Vertragspaket und denkt bereits an die Volksabstimmung. «Eine griffige Schutzklausel wäre ein wichtiges Instrument, um Vertrauen zu schaffen», sagt sie.

Die grosse Frage lautet nun: Lässt die EU-Kommission mit sich reden? Die Personenfreizügigkeit war in Brüssel bisher sakrosankt – ohne Einschränkungen. Sie gilt als tragende Säule der Europäischen Union.

Rückt die EU vom Dogma ab nach dem Schock in Holland?

In den Niederlanden gewann allerdings im vergangenen Herbst eine rechtspopulistische, EU-kritische Partei die Wahlen. In den Niederlanden herrscht akute Wohnungsknappheit, weil die Zuwanderung aus Ländern der EU sehr hoch ist.

Hat das etwas ausgelöst in der Kommission? Ist sie bereit, von ihren ehernen Prinzipien ein wenig abzurücken?

Der Deutsche Andreas Schwab ist EU-Parlamentarier, er leitet die Schweizer Delegation – und er ist nah an der EU-Kommission. Auf eine mögliche Schutzklausel angesprochen, sagt Schwab: «Die EU erkennt die Schweizer Sensibilität bei Zuwanderungsfragen an.» Zuwanderung in die Schweiz könne nach EU-Recht immer nur die Zuwanderung von Arbeitnehmern sein. Einwanderung in die Sozialsysteme sei nach EU-Recht nicht statthaft. «Zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, in welcher Form die EU-Kommission der Schweiz im Zuge der nun beginnenden Verhandlungen Zugeständnisse machen kann, weil am Ende ein gutes Ergebnis für beide Seiten stehen muss.»

Das ist kein kategorisches Nein. Für die Schweizer Verhandlungsdelegation bedeutet das: Der Kampf für eine Schutzklausel könnte sich lohnen. Zwar wäre es für die EU ein ziemlich grosser Schritt, wenn sie bei der Personenfreizügigkeit zu Konzessionen bereit wäre – und erst noch gegenüber einem Drittland. Aber man hat in Brüssel registriert, wie schlecht die Stimmung in der Schweiz gegenüber dem neuen Vertragspaket ist. Wie soll es so eine Volksabstimmung überstehen?

Ob Brüssel Zugeständnisse macht, hängt auch von Faktoren ab, über die wenig geschrieben wurde: Wie viel bezahlt die Schweiz künftig an die EU? In welcher Höhe stellt sich Bern den künftigen Kohäsionsbeitrag vor? Eine Einigung in diesem Punkt ist wichtig. Sie trägt vielleicht dazu bei, dass die Kommission in eine Schutzklausel einwilligt – was am Ende das ganze Vertragspaket retten könnte.

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