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Bundesgericht klärt Rätsel der Goldvreneli nicht auf

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Sie hatten einen Wert von rund 30 000 Franken: die Goldvreneli, die aus dem Safe einer Bank im Raum Freiburg verschwunden sein sollen. Der Mieter des Safes hat die Angestellten der Bank beschuldigt, für deren Verschwinden verantwortlich zu sein. Er ging deswegen bis vor das Bundesgericht (die FN berichteten), doch das wies seine Beschwerde nun ab. Die Richter in Lausanne haben sich mit der Klage nicht im Detail auseinandergesetzt: Die Beschwerde des Mannes, der keinen Anwalt genommen hat, genügt den Anforderungen des Bundesgerichts schlichtweg nicht: Das Gericht weist die Klage als unzulässig ab.

Die Geschichte der verschwundenen Goldvreneli ist ziemlich verwirrlich: Wer zu dem Banksafe will, muss eine Bankkarte oder eine Safe-Karte besitzen. Einmal im Safe-Raum angekommen, braucht es einen Code, um den Safe über eine Schiene automatisch holen zu lassen. Um den Safe zu öffnen, braucht es einen Schlüssel; davon gibt es nur zwei, und beide gibt die Bank dem Mieter des Safes ab. Aus einem ­solchen Safe sind die Goldvreneli verschwunden. Der Bankschrank-Mieter zeigte sich überzeugt, dass nur ein Bankangestellter sie habe stehlen können. Er wisse, dass die Bank Zweitschlüssel habe.

Der Bankdirektor verneinte dies in der Untersuchung jedoch: Die Bank habe keine Möglichkeit, auf die Safes zuzugreifen. Vergesse jemand seinen Code, könne dieser zurückgesetzt werden. Verliere aber jemand den Schlüssel, dann lasse die Bank einen Schlosser kommen, der den Zylinder aufbohren müsse. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte da­rum nach der Voruntersuchung entschieden, auf die Anzeige nicht einzutreten; das Kantonsgericht hat diesen Entscheid im September bestätigt.

njb

Bundesgerichtsentscheid 6B_970/2017

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