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Bundesrat geht bei der «Lex China» nochmals über die Bücher

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Nach breiter Ablehnung in der Vernehmlassung wird der Bundesrat den Vorschlag zu einem Investitionsprüfgesetz grundlegend überarbeiten. Mit der «Lex China» soll die Schweizer Wirtschaft vor schädlichen internationalen Übernahmen geschützt werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das Wirtschaftsdepartement WBF mit dem Ausarbeiten einer neuen Vorlage bis Ende 2023 zu beauftragen. Die Skepsis gegenüber dem bisherigen Vorschlag sei breit – verschiedene Kreise hätten sich grundsätzlich gegen eine Investitionsprüfung ausgesprochen. Sie hätten argumentiert, eine Einschränkung der Investitionen sei schädlich für die Wirtschaft und der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit sei gross.

Das Gesetz über Investitionsprüfungen soll verhindern, dass die Sicherheit der Schweiz oder die öffentliche Ordnung durch ausländische Investoren gefährdet wird. Die Einführung eines solchen Gesetzes geht auf eine Motion aus dem Ständerat zurück. Der Bundesrat vertritt im Gegensatz zum Parlament die Ansicht, dass es keine Investitionsprüfung braucht.

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