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Bundesrat soll Abstimmungen notfalls absagen und verschieben dürfen

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Volksabstimmungen sollen im Krisenfall abgesagt oder verschoben werden können. Der Bundesrat will dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Hintergrund ist die Situation während der Corona-Pandemie.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage festgelegt. Gemäss Mitteilung sollen bereits angesetzte Abstimmungen abgesagt oder verschoben werden können, wenn sie nicht ordnungsgemäss durchgeführt werden könnten – etwa in Bezug auf Logistik, Stimmabgabe oder Auszählung.

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die politischen Rechte teilweise revidieren. Darin soll auch die Kompetenz des Bundesrats zu Absagen und Verschiebungen explizit geregelt werden. Die Vernehmlassung zur Vorlage soll Ende 2023 eröffnet werden.

Mit der Vorlage setzt der Bundesrat eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder um. Rieder begründete seinen Vorstoss damit, dass die Corona-Pandemie das demokratische System der Schweiz «abrupt ausgebremst» habe. Die Massnahmen des Bundesrats schienen angesichts der Schwere der Lage vertretbar. Dennoch müsse ein Weg gefunden werden, um die Ausübung der demokratischen Rechte zu gewährleisten. Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt, beide Räte haben sie jedoch angenommen.

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