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Bundesrat will Vernichtung von Piraterieprodukten erleichtern

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Die Schäden durch gefälschte Produkte gehen in die Milliarden. Wegen des Onlinehandels werden immer mehr davon an der Grenze sichergestellt. Um den Aufwand in Grenzen zu halten, will der Bundesrat das Verfahren zur Vernichtung der Ware vereinfachen.

Er hat am Mittwoch die Botschaft zu einer entsprechenden Gesetzesänderung verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.

Markenpiraterie und andere Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums nähmen weltweit zu, schreibt der Bundesrat in der Botschaft zum Entwurf. Schweizer Firmen seien besonders betroffen von gefälschten Waren. Hinzu kommen Steuerausfälle oder sogar Gesundheitsrisiken für Konsumentinnen und Konsumenten.

Dem will der Bundesrat mit der Gesetzesänderung Rechnung tragen. Die Inhaber von Immaterialgüterrechten sollen beantragen können, dass sie nur noch dann über die Sicherstellung der verdächtigen Ware informiert werden, wenn sich der Besteller der Vernichtung widersetzt. Dadurch können sowohl Zollverwaltung als auch Rechteinhaber den administrativen Aufwand reduzieren.

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