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Bundesverwaltungsgericht weist VCS-Beschwerde gegen Strassenausbau in Matran ab

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Das Bundesverwaltungsgericht betrachtet den Ausbau der Autobahnzufahrt Matran als angemessen und weist den Rekurs des VCS ab. Dieser überlegt sich nun den Gang an das Bundesgericht.

Vor einem halben Jahrhundert, im Jahr 1971, wurde der Autobahnanschluss Matran in Betrieb genommen. Seither hat sich das Verkehrs­aufkommen drastisch erhöht. Um dieser Entwicklung und der nahen Einkaufszone Rechnung zu tragen, gab es bereits mehrere Anpassungen. Heute hat der Anschluss aber seinen Sättigungspunkt erreicht: Der Verkehr zwischen Neyruz/­Avry und Freiburg staut sich regelmässig. Und mit der zunehmenden Siedlungsverdichtung der Agglomeration Freiburg droht sich die Situation weiter zu verschärfen. Um dem entgegenzuwirken, plant das Bundesamt für Strassen, den Anschluss auszubauen.

Rekurs

Dagegen hat sich die Freiburger Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) gewehrt: Sie befürchtet Mehrverkehr durch die neue Strassenführung. Doch nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Rekurs abgelehnt.

Das Gericht weist sämtliche Argumente des VCS ab. Es findet, das Strassenprojekt sei verhältnismässig und generiere keinen Zusatzverkehr. Es sei vielmehr an die Verhältnisse angepasst und sorge dafür, dass die Strasse in den nächsten zwanzig Jahren trotz mehrerer Wohnbauprojekte in der Region nicht überlastet werde. Auch habe der VCS Einsicht in alle nötigen Unterlagen gehabt.

«Sehr enttäuscht»

VCS-Geschäftsführerin Prisca Vythelingum sagt, sie sei «sehr enttäuscht» über das Urteil. «Das Gericht geht nicht darauf ein, dass mehr Strassen auch mehr Verkehr generieren», sagt sie. 

Der VCS habe darum gebeten, die Verkehrsstudie einsehen zu können, die dem Projekt zugrunde liege, sagt Vythelingum. «Wir dachten, das sei bei einem Strassenprojekt kein Problem.» Doch habe der VCS nur den Bericht einsehen können, der die Studie zusammenfasse. «Somit können wir die Art und Weise der Berechnungen der Studie nicht infrage stellen», sagt Vythelingum. «Wir wissen nicht, wie das Bundesamt für Strassen zu seinen Zahlen gekommen ist.» Damit sei es dem VCS nicht möglich, die Grundannahmen des Projekts zu hinterfragen. «Ohne Einsicht in die Verkehrsstudie können wir unsere Arbeit nicht ernsthaft machen.»

Der VCS-Vorstand überlegt sich nun, ob er das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen soll.

Mehr Fahrspuren

Das Projekt sieht eine Verbreiterung der Strasse mit zusätzlichen Fahrspuren, Trottoirs, Veloanlagen und Bushaltebuchten vor. Hierfür soll die Brücke über die Autobahn durch ein breiteres Bauwerk ersetzt werden – eine Sprengwerkbrücke mit teilweise vor­fabrizierten Trägern. Weiter sollen die bestehenden Rampen angepasst und eine neue Einfahrtsrampe in Richtung Freiburg gebaut werden. Die Kreisel Le Bois bei der Coop und Le Pueblo beim Bauhaus werden in Verkehrsknotenpunkte mit Lichtsignalanlage umgebaut, um den Verkehrsfluss zu den Stosszeiten besser regulieren zu können.

Die Knotenpunkte des Autobahnanschlusses werden ebenfalls mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Weiter sind ein lärmmindernder Belag sowie die Einrichtung einer Strassen-Abwasserbehandlungsanlage mit Rückhaltebecken vorgesehen.

Zum Projekt

Ein 44-Millionen-Projekt

Bei der Autobahnzufahrt Matran staut sich der motorisierte Pendlerverkehr zu Spitzenzeiten regelmässig, an Wochenenden auch wegen der Einkaufszentren in Matran und Avry. Dieses Problem soll ein 44-Millionen-Projekt lösen; die Kosten teilen sich Bund, Kanton und Gemeinde. Das Projekt sieht eine Verbreiterung der Strasse mit zusätzlichen Fahrspuren, Trottoirs, Veloanlagen und Bushaltebuchten vor. Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat das 44-Millionen-Projekt genehmigt. Die Freiburger Sektion des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) hat dagegen rekurriert, nun hat das Bundesverwaltungsgericht den Rekurs abgelehnt. njb

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