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Bussen nach einem Flashmob mitten in der Pandemie

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Vier Personen organisierten im Mai eine Aktion mit rund 60 Personen. Nun wurden sie dafür gebüsst.

Am 24. Mai dieses Jahres – als wegen der Pandemie Besammlungen auf 15 Personen beschränkt waren – haben mehrere Personen am Neuen Strand in Estavayer einen Flashmob organisiert: Sie wollten zu zwei Musikstücken tanzen und singen. Wenige Wochen zuvor waren ähnliche Aktionen, bei denen die Beteiligten erst kurz zuvor über Ort und Zeit informiert werden, in Freiburg und Sitten organisiert worden.

Die Freiburger Kantonspolizei hatte von der Aktion in Estavayer erfahren, wusste aber nicht, um welche Zeit sie starten sollte. Gegen 14.30 Uhr strömten rund 60 Frauen, Männer und Kinder an den Strand an den Flashmob und tanzten bis ungefähr 15.20 Uhr.

Die Covid-19-Verordnung

Nach der Aktion identifizierte die Polizei vier Personen: Zwei Musiker, eine Musikerin und eine Sängerin. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Musikerin, einen Musiker und die Sängerin im Alter zwischen 33 und 59 Jahren wegen Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung jeweils zu einer Busse von 100 Franken und Verfahrenskosten von 180 Franken verurteilt.

Einer der Musiker hatte vor dem Flashmob eine Gruppe Jugendlicher angehauen und sie zu überreden versucht, ebenfalls mitzumachen. Und als die Polizei seine Personalien aufnehmen wollte, wehrte er sich dagegen. Der 65-Jährige wird deswegen zu einer Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten von 330 Franken verurteilt.

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