Freiburg/Murist Das Kantonsgericht Freiburg hat am Dienstag vor einer Woche die 18-monatige unbedingte Gefängnisstrafe Jean-Pierre Eggers auf eine bedingte Freiheitsstrafe von elf Monaten mit einer Probezeit von fünf Jahren herabgesetzt (FN vom 24. November). Das Kantonsgericht befand, dass im Prozess gegen den ehemaligen Geschäfts-partner des CannaBioland-Hanfbauern aus Litzistorf das Beschleunigungsgebot verletzt wurde. Jean-Pierre Egger ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wird es erneut ans Bundesgericht weiterziehen, wie er am Dienstag gegenüber den FN erklärte. «Das Strafmass ist immer noch elf Monate zu hoch». Das Gericht hätte gemäss Egger auf seine Forderung, einen THC-Grenzwert festzulegen, eingehen müssen. ak
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