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«Cash and carry» am Murtensee

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Murtner Ryf, Donnerstagmorgen, 9.30 Uhr. Sonnenschein. Doch ums Hotel Schiff herum herrscht regelrecht Belagerungszustand. Polizisten patrouillieren rund um das Hotel, am Eingang zum Saal werden die Taschen kontrolliert … Hier ist an diesem Tag wirklich nichts wie sonst. Der Grund: die betreibungsrechtliche Steigerung einer Waffensammlung. Rund 40 Interessenten fanden sich bereits eine halbe Stunde vor dem Anlass ein, um die Sammlung zu begutachten, deren einzelne Teile mit Nummern versehen und auf Tischen mit weissen Tischtüchern ausgelegt worden waren. Eine Sicherheits-Absperrung sorgte dafür, dass sich die Bietenden den Waffen nur auf einen Meter Abstand nähern konnten. Der Zuschlag bei der Gant erfolgte gegen Barzahlung. Die Meistbietenden mussten sich jeweils ausweisen und einen Waffenerwerbsschein vorlegen – für gewisse Objekte sogar eine Ausnahmebewilligung.

Die Bieter stehen vor den Waffen. Sie fotografieren sie mit ihren Handys, machen sich Notizen auf ihren Blöcken, diskutieren und fachsimpeln. Bis auf eine Ausnahme sind es alles Männer. Vom 20-Jährigen bis zum Senior sind alle Altersstufen vertreten. Einige haben kurze Hosen in Tarnfarben an, einer trägt ein T-Shirt mit einem Maschinengewehr, einem Fadenkreuz und der Aufschrift «Ultima Ratio». Keiner von ihnen will namentlich für die Zeitung Auskunft geben. Zwei junge Romands wollen sich wenigstens anonym äussern. «Wir sind hier, weil wir Waffen lieben», sagt einer von ihnen. «Und wir hoffen, hier ein gutes Geschäft machen zu können.» Eine Versteigerung von Waffen halten sie für nichts Spezielles. «Wir sind ja hier in der Schweiz», sagen sie. «Waffen gehören zu unserer Tradition.»

«Keine gute Idee»

Der 80-jährige Düdinger Altgrossrat Gallus Hungerbühler hält das Ganze für keine gute Idee. «Von einem kantonalen Amt wäre zu erwarten, eine solche Vielfalt von Waffen nicht zu versteigern, sondern zu verschrotten», meint er in einem Leserbrief. Er wünscht sich, dass der Staat anders reagieren würde und die entsprechenden Gläubiger etwa mit finanziellen Mitteln aus einem Fonds abfinden würde. «Heutzutage darf eine solche Versteigerung nicht mehr stattfinden», so Hungerbühler weiter. Er habe so etwas noch nie erlebt und könne es auch nicht verstehen. Natürlich werde das Waffengesetz eingehalten. Aber es sei nicht schwer, einen Waffenerwerbsschein zu erhalten, wenn man nicht gerade im Strafregister verzeichnet sei.

Für Sicherheit gesorgt

Der Vorsteher des Betreibungsamts des Seebezirks, Sylvain Bangerter, sieht das Ganze etwas anders. Auch er räumt ein, dass es seit mindestens zwei Jahrzehnten keine solche Versteigerung im Kanton Freiburg gegeben habe. Hintergrund sei eine Pfändung, die man bei einem Schuldner aus dem Seebezirk durchgeführt habe, einem privaten Waffensammler. Die nötigen Sicherheitsvorkehrungen habe man jedenfalls getroffen. Die Waffen hätten sich vor der Steigerung an einem geheimen Ort befunden. Für den Anlass selbst habe man Unterstützung sowohl seitens der Polizei als auch von privaten Sicherheitsfachleuten erbeten. Insgesamt seien etwa 20 Sicherheitskräfte vor Ort gewesen. Dabei gehe es nicht nur um die Gefährlichkeit der Waffen, sondern auch um die Tatsache, dass diese bar bezahlt werden müssten und sich somit Tausende von Franken im Saal angehäuft hätten. «Diese Betreibung wird in erster Linie im Interesse der Gläubiger durchgeführt», so Bangerter. Die einzige andere rechtliche Möglichkeit wäre in einem solchen Fall ein Freihandverkauf. Mit einem solchen sei aber der Schuldner aufgrund des Preises nicht einverstanden gewesen.

Reaktionen

«Waffen gehören als Kulturgut in ein Museum»

«Cash and carry» hiess die Maxime, gemäss der die USA während des Zweiten Weltkriegs Waffen nur gegen Barzahlung verkauften. Doch gestern galt dieses Prinzip auch in Murten. Das Betreibungsamt des Seebezirks führte nämlich im Hotel Schiff eine sehr ungewöhnliche betreibungsrechtliche Steigerung durch. Es ging um eine Waffensammlung mit rund 50 Exemplaren. Dabei waren alle möglichen Waffengattungen vertreten, von Pistolen über Revolver, Gewehre und Pump Actions bis zu Gewehren mit Schalldämpfern, einer Flinte mit abgesägtem Lauf, zwei Laserzielgeräten und vier Zielfernrohren.

«Solange hier alles im rechtlichen Rahmen abläuft – und daran zweifle ich nicht –, kann ich eigentlich wenig dazu sagen», sagte Hans-Jörg Simonet von der Murtner Simonet-Waffen AG auf Anfrage. Grundsätzlich wäre Waffenhandel auf öffentlichem Grund eigentlich verboten. Auch eine Waffenmesse gelte im Sinne des Gesetzes als geschlossene Gesellschaft. Doch gelte diese Regelung offenbar nicht für eine solche betreibungsrechtliche Versteigerung. Die Waffen zu zerstören, sei auch falsch. Waffen stellen für den Murtner ein Kulturgut dar. Besser als eine Verschrottung fände er die Idee, diese Waffen einem Museum zur Verfügung zu stellen.

Laut Josef Brügger, Verantwortlicher für das Kantonale Waffenbüro bei der Kantonspolizei, geht es bei den Objekten, für die es eine zusätzliche Spezialbewilligung braucht, nicht um Waffen, sondern um Waffenzubehör – etwa beim Laserzielgerät. Entsprechende Bewilligungen seien beim Wohnkanton der potenziellen Käufer vorgängig einzuholen. Vor Ort würden keinesfalls Bewilligungen ausgestellt. An sich seien Waffenversteigerungen nichts Ungewöhnliches, so Brügger weiter. Speziell sei an diesem Fall, dass die Steigerung von der öffentlichen Hand durchgeführt werde. In der Regel würden sie von darauf spezialisierten, privaten Auktionshäusern veranstaltet. Bei solchen privaten Auktionen gehe es meist auch um wesentlich mehr Waffen als hier in Murten. Dennoch sei man im Hotel Schiff auch vonseiten des Waffenbüros vor Ort, um die Steigerung zu überwachen.

Zur Aktion wolle er sich nicht gross äussern. Klar sei jedenfalls, dass man die Waffen nicht einfach verschrotten und die Gläubiger anderweitig entschädigen könne. Schliesslich handle es sich nicht um illegale Waffen. Alle entsprechenden Bewilligungen des Schuldners seien vom Kantonalen Waffenbüro ausgesprochen worden. Diese Daten seien allesamt bis zum Hersteller rückverfolgbar.

jcg

 

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