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Chalets am Neuenburgersee verlieren ihren Versicherungsschutz

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Sich freiwillig bei der Kantonalen Gebäudeversicherung zu versichern, ist nicht mehr möglich. Für ein Chalet am Neuenburgersee fällt darum der Versicherungsschutz weg, urteilt das Kantonsgericht.

Die Kantonale Gebäudeversicherung (KGV) hat zu Recht den Versicherungsschutz für ein Chalet im Naturschutzgebiet Grande Cariçaie aufgehoben. Das hat das Kantonsgericht in einem nun publizierten Urteil entschieden. «Die KGV passte sich lediglich den Gesetzesänderungen an, die vom Grossen Rat sowie in einer Volksabstimmung 2017 angenommen wurden», schreibt der Zweite Verwaltungsgerichtshof.

Die Kläger, eine Erbengemeinschaft, hatten darauf hingewiesen, dass das Gebäude am Ufer des Neuenburgersees seit seiner Errichtung 1960 bei der KGV versichert war. Die Versicherung sei auch immer wieder erneuert worden. 2022 erhielten die Besitzer ein Schreiben, das ihnen das Ende des Versicherungsschutzes mitteilte. Sie wurden gebeten, sich mit privaten Versicherern in Verbindung zu setzen, um eine neue Versicherung für ihr Gebäude zu finden. Die bestehenden Policen würden nur beibehalten bis zur Durchführung grösserer Umbauten, bei einem Eigentümerwechsel oder bei einer Neubewertung nach mehr als 15 Jahren.

Provisorische Bauten sind ausgeschlossen

Dass das Chalet aus der kantonalen Gebäudeversicherung fällt, ist eine Folge des 2018 eingeführten Gesetzes über die Gebäudeversicherung, die Prävention und die Hilfeleistungen bei Brand und Elementarschäden. Dieses löste das Gesetz über die Versicherung der Gebäude gegen Brand und andere Schäden ab. Das alte Gesetz «bot den Eigentümern von Gebäuden, die nicht der Versicherungspflicht unterlagen, die Möglichkeit, sich dennoch freiwillig bei der KGV zu versichern», so das Kantonsgericht. «Diese Möglichkeit besteht hingegen in der aktuellen Gesetzgebung nicht mehr.»

Das neue Gesetz schliesst unter anderem leichte Bauten provisorischer oder temporärer Natur sowie Campinghäuser, Wohnmobile und bewohnbare Container von der obligatorischen Gebäudeversicherung aus. Zu diesem Typ zählt das Kantonsgericht auch das betroffene Chalet in der Grande Cariçaie. Denn das Gebäude stehe auf einer Fläche, für die die Chaletbesitzer eine Nutzungserlaubnis des Kantons hätten und jährlich eine Gebühr bezahlen. Diese Genehmigung sei allerdings nicht im Grundbuch eingetragen, «sodass die Beziehung zumindest einem Mietvertrag ähnelt», so das Gericht. «Die Erlaubnis kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden.» Zudem bedeute ein Entzug der Genehmigung den Abriss des Gebäudes und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Grundstücks.

Unter diesen Umständen kann vernünftigerweise nicht davon ausgegangen werden, dass die Verbindung des Gebäudes mit dem Boden dauerhaft ist.

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