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CO2-Gesetz – nutzlos oder zwingend notwendig?

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Am 13. Juni stimmt die Schweiz über das CO2-Gesetz ab. Grossrätin Gilberte Schär (SVP) und Mitte-Nationalrätin Christine Bulliard argumentieren im Gespräch mit den FN dafür und dagegen.

Das CO2-Gesetz hat zum Ziel, den Treibhausgas-Ausstoss bis zum Jahr 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Gilberte Schär, Sie machen sich für ein Nein stark. Ist Ihnen das Klima egal?

Gilberte Schär: Absolut nicht. Die Reduktion des Treibhausgas-Ausstosses ist eine Notwendigkeit, aber eine Notwendigkeit für die ganze Welt. Die Schweiz verhält sich bereits vorbildlich. Trotz einem Bevölkerungswachstum von 27 Prozent seit 1990 sanken die Emissionen in der Schweiz im selben Zeitraum um 14 Prozent. Der Kanton Freiburg hat noch mehr geleistet. Denn hier haben die Fotovoltaikinstallationen in den letzten fünf Jahren um zirka 240 Prozent zugenommen, in der gesamten Schweiz liegt die Zunahme bei 140 Prozent. Und als letztes Element möchte ich erwähnen, dass China 275 Mal mehr CO2 ausstösst als die Schweiz. Zudem baut China aktuell 120 neue Kohlekraftwerke. Ich bin nicht gegen die Reduktion des CO2-Ausstosses, aber die Klimaerwärmung ist ein globales Problem.

Sie finden also, die Schweiz hat schon genug gemacht?

Schär: Sie hat schon viel gemacht. Aber es ist auch klar: Die Schweiz muss den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen.

Christine Bulliard: Frau Schär sagt, die Schweiz habe schon viel gemacht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Schweiz im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr die Ziele klar nicht erreicht hat. Der CO2-Ausstoss ist kaum gesunken. Wir sind zwar auf dem richtigen Weg, aber wenn wir das Pariser Klimaabkommen erfüllen wollen – das wir 2017 mit allen anderen Staaten unterschrieben haben und dem jetzt auch die USA wieder beigetreten sind –, müssen wir weitere Anstrengungen vornehmen. Die Schweizer Energieversorgung besteht heute zu 60 Prozent aus fossilen Energien. Zudem ist sie zu Dreivierteln auslandabhängig. Das darf so nicht weitergehen, weil sonst die Klimaerwärmung weiter zunimmt. Diese schreitet schon heute schneller voran als erwartet. Um dem entgegenwirken zu können, brauchen wir das CO2-Gesetz, welches sozial verträglich, griffig und ein guter Kompromiss ist.

Wie will das Gesetz das leisten?

Bulliard: Das Gesetz schafft Anreize, CO2 einzusparen. Wer CO2 ausstösst, soll dies nicht gratis tun können. Das Verhalten des Einzelnen ist ausschlaggebend dafür, ob er oder sie überhaupt – und wenn ja, in welcher Höhe – eine CO2-Abgabe entrichten muss. Es ist aber wichtig zu betonen, dass das Gesetz keine Verbote enthält, wie das die Gegner behaupten.

Was bringt es, wenn die kleine Schweiz ihre Hausaufgaben macht, aber Länder wie China weiter munter CO2 in die Erdatmosphäre pusten?

Bulliard: Auch wenn die Schweiz nur einen sehr kleinen Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss hat, muss sie ihren Teil der Verantwortung übernehmen. Die Schweiz hat sich mit dem Pariser Klimaabkommen verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Es kann ja nicht sein, dass wir sagen: Wir sind so klein, wir haben unseren Teil schon getan. Schauen wir doch die Realität an: Die Gletscher schmelzen, es gibt Überschwemmungen, wir erleben Trockenheit. Das Klima ist gestört. Wir müssen handeln, und zwar nicht morgen, sondern schon heute.

Gemäss der bundesrätlichen Botschaft hat die Schweiz 2018 den Treibhausgasausstoss um 14 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert. Das ist eine Zeitspanne von knapp 20 Jahren. Wie wollen Sie, Gilberte Schär, nun in nur zehn Jahren den Ausstoss um weitere 30 Prozent reduzieren, wenn nicht mit den Massnahmen, die das revidierte Gesetz vorsieht?

Schär: Was kann die Schweiz mit einer Fläche von bloss 42’000 Quadratkilometern erreichen, verglichen mit Staaten wie China, einem Land, das eine Fläche von 9,6 Millionen Quadratkilometern aufweist und nichts tut? Es geht nicht an, dass die Schweiz komplett unsoziale Massnahmen einführt, welche die mittleren und tieferen Einkommen zusätzlich belasten, während Länder wie China, Russland, Brasilien und die USA keine gleichwertigen Massnahmen ergreifen. Der Beitrag, den wir leisten können, ist gegenüber dem Potenzial, das diese Länder im Kampf gegen den Klimawandel nutzen könnten, ein Tropfen auf den heissen Stein. 

Sie waren sich mit Frau Bulliard aber einig, dass auch die Schweiz den CO2-Ausstoss weiter reduzieren muss. Wie soll das Ihrer Ansicht nach gehen? 

Schär: Indem wir die Menschen dazu ermutigen – zum Beispiel im Immobilienbereich. 26 Prozent der Treibhausgase stammen von Gebäuden, die nicht genügend isoliert sind oder über schlechte Heizungsanlagen verfügen. Die Immobilienbesitzer könnte man mit Steuererleichterung dazu animieren, die notwendigen Massnahmen umzusetzen. Denn nicht alle Hauseigentümer haben das Geld, ihre Immobilie zu sanieren. 

Bulliard: Frau Schär, Sie haben eben zum zweiten Mal China erwähnt. Anstatt von China lassen Sie uns doch von der Schweiz sprechen. Wir sind grosse Verbraucher von fossilen Energien, darum geht es heute. Es geht darum, was wir tun können. Sie sprechen von Immobilien, von Menschen, die sich eine Gebäudesanierung nicht leisten können. Vergessen wir nicht, dass einer der wichtigsten Pfeiler des Gesetzes der Klimafonds ist, der aus den CO2-Abgaben, aber auch aus der Flugticketabgabe gespeist wird. Und genau dieser Klimafonds ermöglicht Gebäudesanierungen. Deshalb verstehe ich nicht, warum Sie sagen, dass solche mit dem Gesetz nicht möglich sein sollen. Wenn Sie von antisozial sprechen, muss ich doch sagen, dass 90 Prozent aller Abgaben an den Bürger und die Bürgerin zurückfliessen. Das Gesetz basiert allein auf dem Verursacherprinzip. 

Frau Schär, was ist denn so teuer an den Massnahmen?

Schär: Da ist beispielsweise die Erhöhung der Benzin- und Dieselpreise. Heute besitzt ein grosser Teil der Landbevölkerung mindestens ein oder gar zwei Autos. Sie ist auf das Auto angewiesen, weil die Anbindung an den öffentlichen Verkehr inexistent oder schlecht ist oder weil sie das Auto für die Fahrt zur Arbeit brauchen. Eine Erhöhung um 12 Rappen pro Liter Benzin geht gerade für Familien ins Geld. Hinzu kommen die Abgaben auf Heizöl und Gas. Öl und Gas werden in der Schweiz noch sehr häufig zum Heizen verwendet. Nicht alle haben ihr Heizsystem durch eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung ersetzt, weil das auch nicht überall möglich ist und nicht alle die Mittel dazu haben. Also schlägt sich die Erhöhung des Heizöl- oder Gaspreises direkt auf das Portemonnaie des Hauseigentümers und der Hauseigentümerin nieder. Haben sie Mieterinnen und Mieter, werden sie den Aufschlag auf diese abwälzen. Zudem ist festzuhalten, dass der Rückfluss der Abgaben nicht direkt an die Bürger und Bürgerinnen erfolgt, sondern über unterschiedliche Töpfe.

Zunächst sei präzisiert, dass es sich sowohl bei den Treibstoff- als auch bei den Brennstoffzulagen bei den 12 Rappen pro Liter respektive 210 Franken pro Tonne CO2 um Obergrenzen handelt. Sie werden nur zum Tragen kommen, wenn der CO2-Ausstoss nicht genügend sinkt. Kommen wir aber zurück zu dem, was Frau Schär gesagt hat: Werden die Menschen mit dem neuen Gesetz geschröpft?

Bulliard: Nein, die Menschen werden nicht geschröpft. Noch einmal: Das Geld aus den Abgaben kommt denjenigen Bürgerinnen und Bürgern zugute, die ein adäquates oder besseres Klimaverhalten an den Tag legen. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz hat übrigens klar gesagt, dass das neue Gesetz nur marginale Auswirkungen auf die Mieten hätte. Ich bin mit Ihnen einverstanden, Frau Schär, dass noch viele Gebäude mit Öl beheizt werden, aber das Gesetz verpflichtet die Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht zu einem sofortigen Wechsel auf nachhaltige Heizsysteme, sondern nur, wenn sie eine neue Heizung brauchen oder einsetzen wollen. Wie schon gesagt: Bei diesem Gesetz geht es nicht nur um die Schweiz und ländliche Gebiete wie Freiburg, sondern um die Bewältigung der globalen Klimakrise. Ich war in der vorbereitenden Kommission zu diesem Gesetz: Es wurde hart gerungen, jeder musste Konzessionen eingehen. Herausgekommen ist ein guter Kompromiss. 

Gilberte Schär, Haussanierungen sind ja auch Werterhaltungsmassnahmen. Mit dem CO2-Gesetz bekommen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dafür erst noch staatliche Subventionen. Was ist daran auszusetzen?

Schär: Ja, das stimmt, aber die Subventionen decken nur einen Teil der Investitionen. Diese Investitionen sind hoch und amortisieren sich erst nach rund 20 Jahren oder mehr. Nicht alle haben sofort das dafür nötige Kapital, und solange die Sanierung nicht erfolgt, bezahlen die Mieterinnen und Mieter die CO2-Aufschläge. Ich bin deshalb für andere Anreize – wie eben Steuererleichterungen für jene, die investieren wollen.

Bulliard: Aber das CO2-Gesetz schafft ja genau die von Ihnen geforderten Anreize. 

Die Gegner bringen ja immer wieder das Beispiel der Rentnerin, die sich keine Wärmepumpe leisten kann, weil diese teurer ist als ein Gasofen beziehungsweise ein Ölofen. Was sagen Sie denen?

Bulliard: Solche Härtefälle werden im Gesetz berücksichtigt, indem ihnen bei Liquiditätsengpässen durch Absicherung und Energie-Contracting-Lösungen geholfen wird.

Ob die Bürgerinnen und Bürger zu den Gewinnern gehören oder ob sie draufzahlen müssen, hänge von ihrem Verhalten ab, hat Christine Bulliard gesagt. Sie hätten es in der Hand, ob sie beispielsweise ein Auto mit hohem oder weniger hohem  Treibstoffverbrauch fahren. Ist das nicht ein sehr pragmatischer Weg, Gilberte Schär?

Schär: Es ist im Grunde ein Kompromiss. Ich verstehe Frau Bulliard, wenn sie sagt, dass man in der vorbereitenden Kommission einen Konsens finden musste. Aber die Auswirkungen auf die mittleren und tiefen Einkommen sind enorm, darum spreche ich von einem unsozialen Gesetz. 

Mit dem Gesetz kommen auch effizientere Fahrzeuge auf den Markt, dazu werden die Autoimporteure verpflichtet. Diese Fahrzeuge benötigen weniger Benzin und Diesel. Dadurch sinken die Ausgaben für Treibstoff, und Autofahrerinnen und Autofahrer werden entlastet. Nochmals die Frage: Was ist daran unsozial?

Schär: Nehmen wir das Beispiel einer Familie mit drei Kindern in den Bergen. Sie hat zwei Autos: eines, um zur Arbeit fahren zu können, und eines, um die Kinder zur weit entfernt liegenden Schule zu fahren. Sie haben nicht die finanziellen Mittel, sich alle 10’000 Kilometer ein neues Auto zu kaufen. Was soll diese Familie machen?

Bulliard: Ich bin seit fünf Jahren Präsidentin der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete. Unsere Vereinigung hat sich sehr schwergetan mit einem Ja. Aber wir haben eine Abwägung vorgenommen und sind zum Schluss gekommen, dass die Bergbevölkerung vom neuen CO2-Gesetz profitieren kann oder zumindest nicht benachteiligt wird. Wären nur Abgaben auf Treibstoff eingeführt worden, wäre es nie zu einem Ja gekommen. Aber dank dem geplanten Klimafond überwog die Zustimmung. Er macht es möglich, Anpassungsmassnahmen zu finanzieren. Zu denken ist an eine Mauer, die gebaut werden muss, um einen Bergsturz zu verhindern, an Hilfen für Skistationen, die mit immer weniger Schnee kämpfen. 20 Prozent des CO2-Ausstosses müssen die Treibstoffimporteure zudem mit Klimaschutzprojekten ausgleichen. Diese lösen Investitionen aus, die sich positiv auf die Beschäftigung auswirken – besonders auch in den Berggebieten.

Die Schweiz kauft jährlich für acht Milliarden Franken fossile Energie im Ausland ein und macht sich damit von ihm abhängig. Ist es da nicht besser, das Geld im Inland zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen?

Schär: Da die Schweiz kein Erdöl hat, wird sie nie die genannten acht Milliarden Franken einsparen können. KMU und grössere Unternehmen werden mit dem Gesetz aber höhere Ausgaben hinnehmen müssen. Viele Betriebe sind vom Transportwesen, von Lastwagen, abgängig. Stellen Sie sich vor, was die Erhöhung des Benzin- und Dieselpreises für diese Betriebe bedeutet! Sie haben schon in der Corona-Krise enormen Schaden erlitten, viele konnten einem Konkurs nur knapp entgehen. Ist es wirklich der richtige Moment, sie mit noch mehr Abgaben zu belasten? 

Was ist mit der Möglichkeit, dass sich künftig alle Firmen, also auch Handwerksbetriebe, Hotels und Bäckereien, von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, in Klimamassnahmen in ihrem Betrieb zu investieren?

Schär: Einige Unternehmen können solche Investitionen vornehmen, aber für eine Mehrheit ist das sehr schwierig. Das CO2-Gesetz ist nicht der richtige Weg, um das Klimaproblem zu lösen.

Die Befürworter sprechen von 100 Franken jährlich, die das neue Gesetz eine vierköpfige Familie kosten wird. Die Gegner sprechen von 1000 Franken jährlich. Was auch immer stimmt: Gemessen an dem, was der Klimawandel die Gesellschaft noch kosten wird, sind beide Beträge sehr moderat. Nicht?

Schär: Für  Familien ist das viel. Mehrkosten von nur 100 Franken sind im Übrigen ausgeschlossen. Zu den schon angesprochenen zusätzlichen Treibstoffkosten von rund 150 Franken für ein Auto kommen die Brennstoffzuschläge von rund 500 Franken, und für eine vierköpfige Familie, wenn sie auf die Kanarischen Inseln fliegt, fallen noch Flugticketabgaben von bis zu 240 Franken an.

Bulliard: Ich habe diese Rechnung nicht gemacht. Was ich dagegen noch einmal betonen möchte: Das Gesetz schafft keine Verbote, sondern Anreize. Die 12 Rappen auf Treibstoff sind eine Obergrenze, wir wissen nicht, wie sich die Massnahmen auswirken werden. Das Bundesamt für Umwelt hat im Übrigen ausgerechnet, dass Haushaltungen in ländlichen Gebieten von den Lenkungsabgaben mit bis zu 428 Franken pro Jahr profitieren, wenn sie ohne fossile Energien heizen. Mehr als die Hälfte der Gelder aus der CO2-Abgabe und der Flugticketabgabe wird an die Bevölkerung zurückverteilt. Das Geld wird über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben. Es gibt wohl nichts Gerechteres. 

Zum Schluss die Frage: Was geschieht, wenn das CO2-Gesetz angenommen wird, Gilberte Schär?

Schär: Wenn das Gesetz angenommen wird, werden Hauseigentümer, Mieter, Unternehmer, alle sozialen Schichten zur Kasse gebeten. Einige können das Geld dafür aufbringen, andere weniger und wiederum andere gar nicht. Aus diesem Grund empfehle ich ein Nein am 13. Juni.

Was passiert, wenn es abgelehnt wird, Christine Bulliard?

Bulliard: Das Klima erwärmt sich, und zwar sehr schnell. Wir müssen irreparable Schäden des Klimawandels an unserem Planeten beschränken. Das können wir mit der Annahme des Gesetzes.

CO2-Gesetz

Darum geht es

Die Schweiz will mit dem überarbeiteten CO2-Gesetz ihre Emissionen bis 2030 halbieren, wobei drei Viertel dieser Reduktion im Inland erfolgen sollen. Ziel ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Das Gesetz soll unter anderem die Elektromobilität fördern, Fliegen teurer machen und den Einsatz von klimafreundlichen Heizungen vorantreiben. Es sieht vor, dass die CO2-Abgabe auf Heizöl und Erdgas erhöht wird und dass der Benzinpreis steigt. Auch das Fliegen soll teurer werden – wegen einer Flugticketabgabe von 30 Franken auf Europaflügen und von 120 Franken auf Interkontinentalflügen. Gegen das Gesetz hat ein Komitee bestehend aus Wirtschaftsverbänden, darunter der Erdöl- und die Automobilbranche, das Referendum ergriffen. Auch die Klimastreikbewegung ist gegen das Gesetz. Es geht ihr zu wenig weit. Getragen wird das Referendum zudem von der SVP. Alle anderen Bundesratsparteien, das Parlament und der Bundesrat empfehlen das CO2-Gesetz dagegen zur Annahme. Unter anderem wird das Gesetz auch von der Schweizerischen Rückversicherungs-Gesellschaft Swiss Re, der Schweizerischen Bankiervereinigung und dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse unterstützt. rsa 

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