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Maskenpflicht im Gesundheitswesen wird abgeschafft

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Die allgemeine Maskenpflicht für Mitarbeitende und Besucher in den Spitälern, Pflegeheimen und Tagesstätten im Kanton Freiburg ist aufgehoben worden. Auch das Spitex-Personal muss keine Maske mehr tragen, wie die Direktion für Gesundheit und Soziales am Montag in einer Medienmitteilung schrieb. Wie für die restliche Bevölkerung wird auch die Isolation von positiv getesteten Bewohnerinnen und Bewohnern abgeschafft. Bei Covid-19-Symptomen muss aber weiterhin fünf Tage lang eine Maske getragen werden.

Die üblichen Standardmassnahmen, um Ausbrüche von übertragbaren Krankheiten zu bekämpfen, gelten generell in allen Institutionen des Gesundheitswesens. Im Sinne der Eigenverantwortung sollten positiv auf Covid-19 getestete Personen oder solche, die Covid-19-Symptome aufweisen, keine Menschen in Pflegeheimen besuchen. Obwohl in den Spitälern des Kantons die allgemeine Maskenpflicht im Innern aufgehoben wird, gelten je nach Einrichtung besondere Regeln wie beispielsweise für Zimmerbesuche.

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