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Kantonale Hilfe für Heubelüftungsanlagen wird fortgesetzt

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Im Rahmen seines Covid-Wiederankurbelungsplans unterstützt der Kanton Freiburg weiterhin bauliche Massnahmen zur Abwärmenutzung für Heubelüftungsanlagen.

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Wiederankurbelungsplans und des kantonalen Klimaplans 14 neue Heubelüftungsanlagen mit je 5000 Franken subventioniert. Wie der Kanton in einer Medienmitteilung schreibt, wird das Projekt nun 2022 fortgesetzt.

Die Idee der Abwärmenutzung besteht darin, unter dem Scheunendach ein Unterdach einzuziehen, damit die heisse Luft von einem Ventilator angesogen und dann für eine schnellere Trocknung durch das Heu geblasen wird. Ein Teil der Dachabwärme kann durch den Bau dieser Zwischendecke zur Trocknung verwendet werden.

Bei gutem Wetter kann so die Umgebungsluft um 8 bis 12 Grad erwärmt werden, wodurch sich die Trocknungsgeschwindigkeit des Heus verdoppelt oder verdreifacht. Dadurch werden der Stromverbrauch des Ventilators sowie der Bedarf an eventuell benötigter fossiler Energie reduziert. Eine Wärmerückgewinnungsanlage mit einer Fläche von 100 Quadratmetern produziert bis zu 10’000 Kilowattstunden pro Jahr, was der Energie von 1000 Litern Heizöl entspricht.

Aus diesem Grund zählt diese Massnahme im Rahmen des vom Kanton festgelegten Ziels, die Treibhausemissionen bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren, zu den wichtigen Massnahmen. Das Projekt richtet sich an Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Freiburg. Gesuche müssen bis Ende Februar 2022 in Grangeneuve eingereicht werden. 

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