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Damit es nie an Trinkwasser mangelt

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Autor: Arthur zurkinden

«Ein Drittel der Weltbevölkerung lebt in Zonen mit Mangel an Trinkwasser», gab Staatsrat Pascal Corminboeuf einleitend zu bedenken, als er am Freitag den Vorentwurf für ein Gesetz über das Trinkwasser den Medien vorstellte. So weit sollte es im Kanton Freiburg nicht kommen. Dafür soll auch das neue Gesetz sorgen, dessen Hauptziel es ist, die Verteilung von gutem Trinkwasser sicherzustellen.

Auch sollen die Trinkwasserinfrastrukturen auf lokaler und regionaler Ebene koordiniert realisiert werden. «Zu oft sind aufgrund mangelnder Koordination keine Vernetzungen möglich», hielt Corminboeuf fest. «Das kann zu überflüssigen Infrastrukturen und zu unnötigen Kosten führen, die letztlich auf den Konsumenten abgewälzt werden», bedauerte er.

Nutzung öffentlicher Gewässer

Trinkwasser wird in erster Linie durch die Nutzung öffentlicher Gewässer gewonnen. Dazu gehören nebst den Seen und fliessenden Gewässern vor allem das Grundwasser und die Quellen mit mehr als 200 Minutenlitern. Laut Vorentwurf werden Konzessionen für die Nutzung öffentlicher Gewässer nur an Gemeinwesen erteilt. Und auch die Trinkwasserinfrastrukturen müssen in diesem Fall Eigentum von Gemeinwesen sein. Infrastrukturen, die nur mit Wasser von privaten Quellen gespeist werden, können auch im Privatbesitz sein. «Eigentümer von privaten Quellen können weiterhin ihr Wasser an Dritte verkaufen. Die Qualität dieses Wassers wird aber von Zeit zu Zeit vom Kantonslabor kontrolliert», sagte Claude Yerly, Generalsekretär der Direktion der Institutionen sowie der Land- und Forstwirtschaft.

Nicht alle Weiler müssen zwingend versorgt werden

Das neue Gesetz nimmt vor allem auch die Gemeinden in die Pflicht. So hat jede Gemeinde einen Plan der Trinkwasserinfrastrukturen zu erstellen. Dieser muss u. a. auch eine Planung des künftigen Bedarfs an Wasser und der Infrastrukturen sowie die notwendigen Massnahmen in Notlagen enthalten.

Laut Vorentwurf sind die Gemeinden verpflichtet, alle Bauzonen auf ihrem Gebiet mit Trinkwasser zu versorgen. Ausserhalb der Bauzonen sind sie nur dazu verpflichtet, wenn es die Umstände rechtfertigen. Ausschlaggebend sind dabei die Anzahl und die Grösse der Gebäude sowie das wirtschaftliche Interesse der Benutzer. Andererseits können die Gemeinden von ihrer Pflicht entbunden werden, in einzonierten Gebieten Trinkwasser zu liefern, wenn genügend private Quellen dies tun können.

Das Wasser wird grundsätzlich von den Gemeinden selber oder von Gemeindeverbänden verteilt. Sie können die Verteilung ausnahmsweise auch an Dritte übertragen.

Private Quellen nutzen oder erwerben

Laut Vorentwurf sind die Gemeinden auch aufgerufen, soweit als möglich selber private Quellen zu erwerben, aber auch zu nutzen, wenn sie nicht käuflich sind. Pascal Corminboeuf äusserte sich gestern zuversichtlich, dass mit Privateigentümern Lösungen gefunden werden können. «Ja, es geht viel Wasser aus privaten Quellen verloren», hielt er fest.

Enteignung ist möglich

Corminboeuf verheimlichte nicht, dass bei der Ausarbeitung des Vorentwurfes auch an den Fall Bärfischen gedacht wurde, wo ein langwieriger Wasserstreit wegen einer Privatquelle entstanden war. So können andere Gemeinwesen oder private Quellenbesitzer verpflichtet werden, eine Gemeinde vorübergehend mit Trinkwasser zu versorgen, wenn diese Probleme hat. Vorgesehen ist aber auch, dass die Gemeinden Besitzer privater Quellen oder Infrastrukturen enteignen können. Dies trifft u. a. zu, wenn Eigentümer die von ihrem Trinkwasser abhängigen Benutzer nicht versorgen wollen oder dafür eine Bezahlung fordern, die die Kosten weit überschreitet, oder wenn für die Gemeinde keine andere Möglichkeit besteht, ihre gesetzliche Pflicht der Trinkwasserverteilung ständig wahrzunehmen.

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