Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Daniela T.: Urteil bestätigt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die heute 36-jährige Daniela T. hatte ihren Freund am 16. Oktober 2000 in Überstorf mit einem Revolver erschossen. Die Leiche des Opfers verbrannte sie und vergrub sie in der Nähe des Hauses. Gegenüber der Polizei erklärte sie das Verschwinden ihres Freundes zunächst damit, dass sie überfallen worden seien. Später gestand sie dann die Tat. Sie berief sich jedoch darauf, dass sie ihren Partner nicht habe töten wollen.Das Kantonsgericht verurteilte sie im November 2005 wegen Mord und Irreführung der Rechtspflege zu 16 Jahren Zuchthaus. In erster Instanz hatte das Urteil noch auf 18 Jahre Zuchthaus gelautet.

Motiv nicht entschuldbar

Das Bundesgericht hat ihre Beschwerde nun abgewiesen. Laut dem Urteil hatte sie im Wesentlichen geltend gemacht, dass kein Mord vorliege: Zwischen ihr und dem Getöteten habe ein schwerer Partnerkonflikt bestanden. Bei der Auseinandersetzung hätten tiefgreifende Gefühle mitgespielt. In dieser Situation könne ihr nicht «besondere Skrupellosigkeit» vorgeworfen werden.Laut den Lausanner Richtern ist der Schuldspruch des Kantonsgerichts jedoch korrekt. Es war davon ausgegangen, dass sie ihren Partner nur getötet habe, weil er sie verlassen wollte. Dieses Tatmotiv sei weder einfühlbar noch entschuldbar.Gemäss Bundesgericht spricht auch die Tatausführung für besondere Skrupellosigkeit. Das Strafmass sei ebenfalls nicht zu beanstanden. Das Kantonsgericht hatte der Täterin ein äusserst schweres Verschulden angelastet und auf ihre rein egoistischen Beweggründe hingewiesen, heisst es im Urteil. FN/sda

Meistgelesen

Mehr zum Thema