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Das Amtsblatt soll gratis und frei zugänglich werden

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Mit einer Gesetzesänderung will der Staatsrat das Amtsblatt im Internet kostenlos zugänglich machen. In der digitalen Version gibt es jedoch besondere Anforderungen an den Datenschutz. Die Gesetzesänderung ist jetzt in der Vernehmlassung.

Baugesuche, Auflagen von Ortsplanungen, Konkurse, Handänderungen, Termine und Traktanden der Gemeindeversammlungen, Entscheide des Staatsrats, Mitteilungen der Staatskanzlei: Das Amtsblatt des Kantons Freiburg ist informativ und wichtig für das Funktionieren des Kantons und des politischen Lebens. Doch ein Exemplar des Amtsblatts erhält nur, wer dafür bezahlt. 97 Franken pro Jahr kostet das Abonnement der Papierausgabe, 78 Franken pro Jahr der Online-Zugang. Kioske verkaufen das Amtsblatt zum Preis von zwei Franken pro Ausgabe. Gemeinden und Oberämter legen das Amtsblatt an ihren Schaltern gratis zur Einsichtnahme auf.

Das soll sich ändern: Der Staatsrat plant, dass in Zukunft jede und jeder das Amtsblatt online gratis lesen kann. Dies ist in der Änderung des Gesetzes über die Veröffentlichung der Erlasse vorgesehen. Der Staatsrat hat sie nun in die Vernehmlassung gegeben. Die Frist für Rückmeldungen läuft bis Mitte Mai. Das geänderte Gesetz könnte per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Überlegungen zum Datenschutz

«Um auf die Inhalte der elektronischen Version des Amtsblatts zuzugreifen, muss kein Benutzerkonto mehr eingerichtet und kein Passwort verwendet werden: Sie wird somit für alle Personen, die sie einsehen möchten, völlig frei zugänglich sein», schreibt die Kantonsregierung in ihrer Botschaft zur Gesetzesänderung. Die gedruckte Form des Amtsblatts soll weiterhin angeboten werden, allerdings nur noch als Abonnement. Ein Verkauf von einzelnen Ausgaben ist nicht mehr vorgesehen.

Im Rahmen der Gesetzesänderung macht sich der Staatsrat auch Gedanken zum Datenschutz und zum sogenannten Recht auf Vergessen. Denn im Amtsblatt werden Vorladungen von Gerichten sowie Gerichtsurteile veröffentlicht, wenn die Adresse einer Person nicht bekannt ist. Diese Informationen könnten über Suchmaschinen gefunden werden. Darum will die Kantonsregierung folgende Passage in das Gesetz schreiben: «Veröffentlichungen im Internet, die Personendaten enthalten, werden so vorgenommen, dass ihre Indexierung durch externe Suchmaschinen so weit eingeschränkt wird, wie es nach dem Stand der Technik möglich ist.» Veröffentlichungen mit Personendaten dürften im digitalen Amtsblatt nur so lange zugänglich sein, wie es ihr Zweck erfordere.

Ganz auf die Nennung von Namen verzichten, möchte der Staatsrat bei den Einbürgerungen. Die Liste der eingebürgerten Personen soll nicht in elektronischer Form veröffentlicht werden, «da sie besonders schützenswerte Personendaten erhalten».

Keine doppelte Publikation

Weiter hält er in der Gesetzesänderung fest, dass bei inhaltlichen Abweichungen die digitale Version des Amtsblatts massgebend ist. Die Gesetzesänderung nutzt die Kantonsregierung auch als Gelegenheit für administrative Vereinfachungen. So werden die Erlasse des Staatsrats und des Grossen Rats bisher sowohl im Amtsblatt wie auch in der Amtlichen Sammlung des Kantons veröffentlicht. Diese doppelte Publikation führe zu Verzögerungen und berge die Gefahr von Fehlern. Darum sollen die Erlasse in Zukunft nur noch in der Amtlichen Sammlung erscheinen. Die Referendumsfristen für die Erlasse des Grossen Rats sollen gruppiert und speziell hervorgehoben werden.

Mit der nun vorgelegten Gesetzesänderung setzt der Staatsrat eine Motion der Grossrätin Eliane Aebischer (SP, Düdingen) und des Grossrats Nicolas Kolly (SVP, Essert) um. Die Abgeordneten hatten verlangt, dass das Amtsblatt im Internet für alle frei und kostenlos zugänglich ist.

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