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Das Bundesgericht gibt den Gegnern der geplanten Antenne in St. Silvester Recht

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Autor: karin aebischer

St. Silvester «Ich wollte nicht das Risiko eingehen, dass ich wegziehen und unser Haus verkaufen muss», begründet ein erleichterter Beschwerdeführer Linus Buntschu seinen Gang bis vor Bundesgericht. Er ist Anwohner der Parzelle auf dem Riederehubel in St. Silvester, auf welcher die Radio Freiburg AG einen 13 Meter hohen Sendemast erstellen möchte. Dieses Vorhaben ist Teil des neuen Sendekonzeptes vom 1. Februar 2007 und soll mitunter Ersatz für die Sendeanlage auf dem Gibloux sein.

Mehrere Anwohner des Quartiers Riederehubel gelangten im Jahr 2006 mit einer Beschwerde gegen den geplanten Bau des Sendemastes an das damalige Verwaltungsgericht. Im Wesentlichen hielten sie fest, die Baubewilligungsakten seien unvollständig gewesen und ein Standort der Antenne ausserhalb der Bauzone dränge sich nicht auf.

Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde am 31. Mai 2007 mit der Begründung zurück, der umstrittene Standort sei als klar vorteilhafter zu betrachten als solche innerhalb der Bauzone und ermögliche mit relativ geringem Aufwand eine optimale Abdeckung des Sensegebietes.

Angst vor den Strahlen

Linus Buntschu und seine Frau spielten auf diesen Entscheid hin mit dem Gedanken, aus St. Silvester wegzuziehen. Sie fürchteten sich vor den negativen Auswirkungen des Elektrosmogs. Nach Beratung mit ihrem Anwalt entschieden sie, den Fall weiterzuziehen.

In ihrer Einsprache machten sie geltend, das Verwaltungsgericht habe einseitig auf die Eingaben der Beschwerdegegner und der übrigen Verfahrensbeteiligten sowie einer Stellungnahme des Bakom (Bundesamt für Kommunikation) abgestellt. Zudem habe das Gericht keine besonders wichtigen und objektiven Gründe aufgeführt, welche den vorgesehenen Standort ausserhalb der Bauzone konkret als viel vorteilhafter als andere Standorte erscheinen lasse.

In seinem Entscheid vom 28. November 2008 hält das Bundesgericht nun fest, dass es nicht angehe, Antennenstandorte ausserhalb der Bauzone an noch unüberbauten Orten zu beanspruchen, wenn mögliche Alternativlösungen wie die bestehenden Swisscom-Antennen in Tentlingen oder Plasselb zur Verfügung stehen.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Buntschus damit gut und weist die Sache zur neuen Beurteilung an das Verwaltungsgericht (im heutigen Sprachgebrauch Kantonsgericht) zurück. Dieses muss nun vertiefte Abklärungen betreffend Alternativstandorten vornehmen.

Vom Bakom vorgegeben

Karl Ehrler, Co-Direktor von Radio Freiburg, erklärt, dass die Antenne in St. Silvester wichtig wäre, um eine optimale Versorgung auf der Hauptstrasse zwischen Plasselb und Giffers gewährleisten zu können. Ohne die Antenne fehle ein wichtiges Puzzleteil im Gesamtversorgungskonzept des Senders.

Der Standort in St. Silvester sei aber nicht von Radio Freiburg ausgewählt, sondern vom Bakom vorgegeben worden; der Sender führe nur aus. Zudem sei die Abstrahlung des geplanten Sendemastes äusserst schwach. Das Amt für Kommunikation konnte am Freitag für eine Stellungnahme nicht erreicht werden.

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