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Das Generationenproblem ist nicht neu

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Ein Leserbrief zum Resultat der eidgenössischen Abstimmung vom 3. März über die Initiative für eine 13. AHV-Rente

Als die AHV-Beiträge ab 1968 innerhalb von sieben Jahren von vier Prozent auf 8,4 Prozent mehr als verdoppelt wurden, waren die sogenannten Babyboomer auch nicht erfreut, aber sie haben das ohne grosses Murren mitgetragen. Das heute stets zitierte Generationenproblem gab es bereits damals, denn das Sozialwerk AHV ist aufgrund des Umlageverfahrens einem Vertrag zwischen Jung und Alt unterworfen. Dank Arbeit und Einsatz erreichte die Schweiz den heutigen Wohlstand. Probleme wälzt ein Teil der aktuellen Gesellschaft, weil er für alles ein Problem sehen will, statt die Zukunft positiv anzugehen. In zwei Jahren, also 2026, erreichen die ersten Babyboomer (1945) die Lebenserwartung gemäss Bundesamt für Statistik und vier Jahre später wird dieser Punkt von den Frauen erreicht. Ab dann vermindern sich die Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, und doch will man uns immer wieder weismachen, dass die AHV ab 2030 Defizite schreibt. Gerne werde ich die AHV-Rechnung 2031 im Detail analysieren. Ein Mix aus moderater Anpassung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer sowie die Einführung einer Erbschaftssteuer für Superreiche und einer Steuer bei Finanztransaktionen ist die Lösung, aber mit Sicherheit nicht eine Querfinanzierung innerhalb der Sozialversicherungen. Nachzuholen wären noch die Anpassungen an die IV-, Waisen- und Ehepaarrenten.

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