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Das kantonale Gesetz über Hundehaltung ändert ab Neujahr 

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Aufgrund einer Motion wird das kantonale Gesetz über die Hundehaltung angepasst. Die drei Änderungen treten ab Neujahr in Kraft. 

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Kommentar (1)

  • 11.09.2023-Teri

    Was für ein Mist! Hauptsache man ändert wieder etwas im Sinne eines Kantönligeistes! Lachhaft ist der Vorname, denn alles hatten wir ja schon einmal. Kranke Gesellschaft mit null Ahnung!

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