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Das Kantonsgericht bestätigt: Es war keine Scheinehe

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Sie war erst gerade 17 Jahre alt, als sie ihren Mann heiratete. In Mazedonien, ihrem Heimatland, ist dies möglich. Sie hatte ihren Mann – einen Schweizer – in Freiburg kennengelernt, auf einem ihrer Besuche bei ihrer Schwester. Einige Monate später, sie war unterdessen volljährig, erhielt sie eine Aufenthaltsbewilligung, um zu ihrem Mann in die Schweiz zu ziehen. Im August 2015 haben sich die beiden getrennt. Und das Freiburger Amt für Migration und Bevölkerung wollte die Aufenthaltsbewilligung der jungen Frau nicht erneuern: Sie habe ihren Mann mit dem einzigen Ziel geheiratet, an eine solche Bewilligung zu kommen. Zudem habe ihre Ehe weniger als drei Jahre gedauert, so dass sie ohnehin kein Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung habe.

Das Freiburger Kantonsgericht kassiert nun diesen Entscheid: Es gebe keinen Beweis für eine Scheinehe. Beide Partner sprächen von einer Liebesbeziehung. Das Paar habe einige Schwierigkeiten durchlebt – vor allem, weil die junge Frau mit Freundinnen abmachte, in den Ausgang ging und einige Tage mit einer Freundin verreisen wollte. Das habe der Mann, der lieber zu Hause blieb, nicht toleriert. «Solche Krisen bedeuten aber noch nicht das Ende einer Ehe», schreibt das Gericht in seinem vor kurzen veröffentlichten Entscheid. Und es weist auch nach, dass die Ehe drei Jahre und drei Monate gedauert hat.

Bedingung für eine Aufenthaltsbewilligung ist auch eine gute Integration. Die Mazedonierin arbeite seit ihrer Ankunft in der Schweiz zu 100 Prozent im Service und sei finanziell unabhängig, stellt das Gericht fest. Sie spreche fliessend Französisch, habe sich einen eigenen Freundeskreis aufgebaut und engagiere sich in der Freiwilligenarbeit.

Das Kantonsgericht hebt daher den Entscheid des Amts für Migration und Bevölkerung auf und weist dieses an, die Aufenthaltsbewilligung der jungen Frau zu erneuern.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 601 2016 135

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