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Das Transparenzgesetz geht für SP und Juso nicht weit genug

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Dem Grossen Rat liegt seit kurzem ein Gesetzesentwurf zur Regelung der Transparenz bei der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen vor (FN vom 27. Oktober). Dieser legt Schwellenwerte fest, ab denen politische Organisationen ihre Kampagnenbudgets deklarieren und die Namen von Personen oder Firmen als Spender von Kampagnen nennen müssen. Auch sind neu die Einkünfte von kantonalen Mandatsträgern aus ihrer politischen Arbeit offenzulegen. Gemäss dem Staatsrat soll das neue Gesetz erstmals für die kantonalen Wahlen 2021 angewandt werden.

Bundesgericht als Option

Mit einigen Punkten dieses Gesetzesentwurfes zeigen sich die Freiburger SP und die Juso nicht einverstanden. Sie würden die Entwicklung des Gesetzes in den Kommissionen und im Grossen Rat nun genau verfolgen und nötigenfalls vor Bundesgericht gehen, damit der Volkswille respektiert werde, schreiben sie in einem Communiqué.

Der Gesetzesentwurf geht auf eine Verfassungsinitiative der Freiburger Juso zurück, welche im März 2018 von 68,5 Prozent des Stimmvolks angenommen wurde.

Umstrittener Schwellenwert

SP und Juso stören sich in erster Linie daran, dass der Staatsrat wie bei den natürlichen Personen auch bei den juristischen Personen einen Schwellenwert von 5000 Franken festlegen will, ab dem Spenden deklariert werden sollen. Der Staatsrat interpretierte die Initiative so, dass für Firmen kein Schwellenwert genannt wurde und so der gleiche Wert wie bei Privaten angebracht sei. Für die SP und die Juso bedeutet dies aber, dass Firmenspenden ab dem ersten Rappen deklariert werden müssen.

Weiter soll das Transparenzgesetz auch auf Gemeindeebene gelten, heisst es in der Mitteilung. Der Gesetzesentwurf legt es nur für kantonale Parteien und Kampagnen sowie für die Ständerats-und Nationalratswahlen fest.

Schliesslich sind die Urheber der Initiative auch nicht zufrieden, dass die Rechnungen der Parteien nur ein Jahr öffentlich sein sollen. Man müsse die Parteifinanzen mindestens über zwei kantonale und eidgenössischen Wahlen verfolgen können, so dass die Zahlen über mindestens sechs Jahre verfügbar sein müssen.

Bundesgericht hat geurteilt

Über dem Freiburger Gesetz hing bisher immer noch die Ungewissheit eines Bundesgerichtsurteils zu einem ähnlichen Gesetz im Kanton Schwyz. Wie aus dem Communiqué von SP und Juso hervorgeht, liegt dieses Urteil nun vor. Wie sich herausstellt, stellt das Lausanner Urteil die Freiburger Schwellenwerte nicht infrage. Und es stützt auch die geplante Freiburger Regelung, wonach anonyme Spenden an den Staat gehen sollen.

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