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Das Verwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen Sika-Ausbau ab

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Düdingen Die Sika Schweiz AG ersuchte im Jahr 2006 die Bewilligung zur Erstellung einer neuen, rund 41,2 Millionen Franken teuren Klebstofffabrik Kapaflex, welche inzwischen, im Juni 2008, offiziell eingeweiht wurde (die FN berichteten). Die entsprechende Baubewilligung erhielt die Sika AG am 12. Juli 2006.

Während des Baus der Klebstofffabrik nahm die Sika Schweiz AG am bewilligten Vorhaben Abänderungen vor. Dafür reichte sie am 16. April 2007 ein neues, nachträgliches Baubewilligungsgesuch ein, das im Amtsblatt veröffentlicht wurde. Gegenstand des Baugesuchs waren verschiedene Volumenverschiebungen, die Anhebung einer Dachfläche, der Einbau einer Hypox-Anlage (Anlage zur Reinigung von verschmutzten Anlage-Kleinteilen), der Bau eines Kamins für die Abgase des Hypox-Ofens und die Verwendung von Beton und Stahl.

Gegen diese Baupläne erhob ein Beschwerdeführer am 18. Mai 2007 Einsprache. Dieser habe sich, gemäss den Ausführungen im Entscheid des Verwaltungsgerichts, bereits gegen das ursprüngliche Bauvorhaben zur Wehr gesetzt.

Abgase stören

Der Beschwerdeführer brachte im Wesentlichen vor, dass der Prospekt für die Hypox-Anlage in italienischer Sprache abgefasst sei, dass der Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht überarbeitet wurde und dass die Abgase einen wesentlichen Eingriff in die Umwelt- und Wohnqualität bedeuten würden.

Im Oktober 2007 wies der Oberamtmann des Sensebezirks die Einsprache ab und erteilte der Sika Schweiz AG die nachgesuchte Bewilligung.

Daraufhin reichte der Mann beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein und beantragte, die Bewilligung zur Volumenanpassung zu verweigern. Das Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde nun mit Urteil vom 22. September 2008 zurück. Die Erteilung der nachträglichen Baubewilligung sei nicht zu beanstanden. Die Lärm- und Geruchsstörungen, die der Beschwerdeführer nennt, werden gemäss Verwaltungsgericht, sofern vorhanden, nicht durch den Betrieb der Hypox-Anlage erzeugt.

Das Gericht begründet die Abweisung in den meisten Punkten damit, dass die genannten Beschwerden gar nicht die nachträgliche Baubewilligung betreffen, welche Gegenstand des Verfahrens ist, sondern das Sika-Sarnafil-Werk. ak

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