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Sollen Kriminelle mit einem neuen Namen eine zweite Chance erhalten?

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Die Schaffhauser Regierung bewilligt einem verurteilten Islamisten einen Namenswechsel. Der Mann nutzt ihn zur Tarnung, wie ein Bericht der Bundespolizei zeigt.

Osamah M. ist ein Iraker aus Schaffhausen, der 2016 wegen Beteiligung an der Terrororganisation IS verurteilt worden ist. Er war Teil der sogenannten Schaffhauser IS-Zelle. Inzwischen hat er seine Gefängnisstrafe abgesessen und hätte eigentlich in den Irak ausgeschafft werden sollen. Doch die Ausschaffung ist gescheitert, da ihm in seiner Heimat Folter droht. Deshalb lebt er weiterhin in Schaffhausen, obwohl ihn die Bundespolizei Fedpol immer noch als Gefahr für die Sicherheit der Schweiz einstuft.

Dennoch erlaubte ihm die Schaffhauser Regierung, seinen Namen reinzuwaschen. Sie bewilligte sein Gesuch, neue Vor- und Nachnamen anzunehmen. Er wählte jüdisch klingende Namen. Mit Islamismus hat er also scheinbar nichts mehr zu tun.

Erfolgsbeispiel: Vierfachmörder Günther Tschanun

Die Behörden gewähren Verurteilten solche Namensänderungen manchmal, um ihnen eine zweite Chance zu geben. Das berühmteste Beispiel ist Günther Tschanun, der als Chef der Zürcher Baupolizei 1986 vier seiner Angestellten erschossen hatte. Später erhielt er von den Behörden eine neue Identität als Claudio Trentinaglia und schaffte es so, ein unauffälliges Leben im Tessin zu führen. Der Namenswechsel war dabei entscheidend.

Eine Kantonsregierung kann gemäss Zivilgesetzbuch eine Namensänderung bewilligen, wenn «achtenswerte Gründe» vorliegen. Die Schwelle dafür ist tief. Als Lehrbuchbeispiel gilt sogar der Nachname einer Bundesrätin: Amherd, da dieser auf Französisch als «ah! merde» missverstanden werden kann. Weitere Beispiele für rufschädigende Nachnamen sind «Fuchsloch» oder «Kliebenschädel». In diesen Fällen werden Änderungen in der Regel bewilligt.

Kantone gewähren Kriminellen nur selten Namenswechsel

Für Kriminelle sind die Hürden allerdings höher. In den vergangenen zehn Jahren sind 18 Anfragen von Straftätern bekannt, die ihren Namen ändern wollten. Doch einzig im Fall von Osamah bewilligten die Behörden das Gesuch, wie eine Umfrage von zwei Juristen und einer Juristin bei allen 26 Kantonen zeigt.

Die Wissenschaftler kritisieren in einem Aufsatz, dass diese Praxis zu streng sei. Sie argumentieren, es liege ein «achtenswerter Grund» vor, wenn sich ein Krimineller von seiner Vergangenheit lösen möchte.

Osamah bleibt gefährlich und nutzt den Namen zur Tarnung

Der Fall von Osamah zeigt jedoch, dass die Wissenschafter eines nicht bedacht haben: Der Namenswechsel kann auch zur Tarnung dienen.

Militärisch gilt der IS seit 2021 zwar als besiegt. In der Schweiz bleibt die Szene jedoch aktiv, wie die Bundespolizei Fedpol in ihrem Jahresbericht schreibt. Sie beobachtete, wie sich Osamah unter seinem neuen Namen mehrmals mit bekannten Terrorunterstützern traf. Zum Beispiel an einer Hochzeit im Spätsommer 2021 in der Ostschweiz. Dabei wurde auch ein verurteilter Syrien-Reisender aus Winterthur gesichtet. Das Fazit der Bundespolizei:

«Neue Freunde, neuer Name – gleiche Gefahrenlage.»

Das Netzwerk wird aus dem Kosovo gesteuert

Einer von Osamahs Kontakten gilt als besonders gefährlich. Die Bundespolizei gibt diesem Mann den Namen Abadi. Er hält sich ebenfalls in der Ostschweiz auf. Gemäss Fedpol-Informationen soll er mit Islamisten im Kosovo in Verbindung stehen, die von dort IS-Zellen im deutschsprachigen Raum aufbauen wollen.

Abadi soll auf einer Kosovo-Reise im Frühling 2021 Pläne für einen Anschlag in der Schweiz entworfen haben. Dafür soll er Rat bei einem deutschen Islamisten gesucht haben, der sich mit Sprengstoffen auskennt.

Abadi wurde deshalb verhaftet, doch bald darauf kam er wieder frei. Die Sicherheitsbehörden observierten ihn danach und fanden dabei heraus, dass er mit Osamah verkehrt.

Sollen diese Namenswechsel verboten werden?

Die Bundespolizei verwendet dieses Beispiel in ihrem Jahresbericht, um zu dokumentieren, dass die IS-Ideologie in der Schweiz weiterlebt. Der Fall zeigt auch, dass der bewilligte Namenswechsel in diesem Fall dazu diente, die Spuren zu verwischen.

Damit soll nun Schluss sein. Der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder verlangt in einer überwiesenen Motion, dass Namenswechsel für Personen, gegen die ein Landesverweis vorliegt, nicht mehr möglich sein sollen. Denn in diesen Fällen sei eine Resozialisierung ohnehin nicht mehr das Ziel. Er befürchtet, dass der Namenswechsel im Strafregister vergessen geht.

Die Grünen argumentierten erfolglos dagegen, dass das Gesetz nicht wegen eines Einzelfalls geändert werden solle. Anders sieht dies Justizministerin Karin Keller-Sutter. Sie sagte in der Wintersession:

«Wenn jemand unter einer neu angenommenen Identität eine Gefährdung darstellt, dann ist das eine Gefährdung zu viel.»

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