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Das Wahlgesetz soll angepasst werden

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In seiner Botschaft zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) und weiterer Gesetze im selben Zusammenhang hat der Staatsrat über einige geplante Anpassungen informiert.

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte (PRG) wurde 2021 und 2022, also zwei Mal, in die Vernehmlassung geschickt. Das sind die wichtigsten Anpassungen, die beschlossen wurden:

Mehrere Stimmzettel

Künftig sollen Wahlzettel von Wählern, die ihren Willen auf zwei verschiedenen Listen klar zum Ausdruck bringen, bei allen Majorzwahlen als gültig angesehen und nicht wie bisher als ungültig erklärt werden. Diese Änderung geht auf eine Motion der beiden Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Eric Collomb (Die Mitte, Lully) zurück, die gegen den Willen des Staatsrats vom Grossen Rat angenommen wurde.

Automatische Nachzählung

Eine von Grossrätin Francine Defferrard (Die Mitte, Villars-sur-Glâne) und Grossrat Grégoire Kubski (SP, Bulle) eingereichte Motion verlangt eine automatische Nachzählung der Stimmzettel bei kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen im Majorzverfahren, wenn die Differenz weniger als 0,3 Prozent beträgt. Der gewünschte Automatismus führt dazu, dass es keine Anzeichen für eine fehlerhafte Auszählung braucht.

Elektronische Stimmabgabe

Der Staatsrat ist der Ansicht, dass die Möglichkeit der Ausübung der demokratischen Rechte mit neuen elektronischen Hilfsmitteln wie dem Internet bei Bedarf rasch umgesetzt werden muss. Der Staatsrat ersucht daher den Grossen Rat, eine entsprechende Rechtsgrundlage einzuführen und damit dem Beispiel anderer Kantone sowie dem Bund zu folgen.

Information des Stimmvolks vor Abstimmungen

Der Inhalt der Abstimmungsbroschüre wird immer öfter kritisiert. Der Vorschlag des Staatsrats, die Kommunikationsregeln im PRG zu formalisieren, was einerseits die Abstimmungsbroschüre für die kantonalen Abstimmungen und andererseits die (allgemeinere) Information der Stimmberechtigten betrifft, wird begrüsst.

Neue Regeln für Majorzwahlen

Dabei geht es darum, die Möglichkeit von Allianzen und ihre Änderung zwischen den Wahlgängen zu klären und festzulegen, wer sich im zweiten Wahlgang zur Wahl stellen kann. Im Gegensatz zu Proporzwahlen sind bei Majorzwahlen Mehrfachkandidaturen zulässig, ein Kandidat kann also auf verschiedenen Wahllisten stehen. Das wird im PRG neu ausdrücklich zugelassen.

Wahl- und Abstimmungsstatistiken für die ausländische Wohnbevölkerung

Es ist, wie der Staatsrat schreibt, sehr fraglich, ob sich aus solchen Statistiken ein echter Trend ablesen lässt und sie somit ihren Zweck erfüllen. Besonders existiert ein Risiko, die Privatsphäre von Personen zu verletzen, die ihr Stimm- und Wahlrecht in einer kleinen Gemeinde ausüben.

Kantonales Stimmregister

Um alle Stimmregister der Gemeinden zu zentralisieren, wird ein kantonales Stimmregister eingeführt. Um die Identifikation zu erleichtern, wird die AHV-Nummer verwendet.

Antwortcouvert darf geöffnet werden

Die Unterschrift der Wählenden darf bei der brieflichen Stimmabgabe in Zukunft nicht mehr im Fenster des Antwortcouverts sichtbar sein. Um die Stimmberechtigung zu prüfen, darf deshalb künftig das Antwortcouvert vor dem Wahlsonntag geöffnet werden; das Stimmcouvert bleibt selbstverständlich geschlossen.

Finanzielle Beteiligung des Kantons an den Wahlkampfkosten

Die finanzielle Unterstützung politischer Organisationen soll proportional zu den in Wahlkampagnen angegebenen Beträgen ausfallen. Die Bezugsbasis wird periodisch festgelegt. Für die kantonalen Wahlen entspricht der Betrag 20 Prozent des in der Wahlkampfabrechnung angegebenen Betrags, für die eidgenössischen Wahlen sind es 15 Prozent. Beispiel: Bezugsbasis sind die kantonalen Wahlen 2021, deren Kosten sich auf insgesamt 2,35 Millionen Franken beliefen. Der Kanton übernimmt davon 20 Prozent, also 470’000 Franken, für die kantonalen und 15 Prozent, also 352’000 Franken, für eidgenössische Wahlen.

Neuer Begriff «Oberamtfrau»

Neu ist der Begriff «Oberamtfrau» ins PRG einzuführen.

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