Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre hat ihre Ermittlungen gegen die Cabaretbetreiber (siehe Haupttext) im September 2005 aufgenommen. «Die Untersuchung wurde durch zahlreiche Rekurse verlangsamt», sagt Gendre. Die mutmasslichen Täter hätten auch zweimal verlangt, dass sie in den Ausstand zu treten habe, was das Bundesgericht aber abgewiesen habe. «Und weil wir im Mai 2007 dank eines neuen Programms verschiedene Excel-Tabellen entziffern konnten, mussten wir einen grossen Teil der umfangreichen Dokumente noch einmal von Neuem anschauen», sagt Gendre. njb
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- 26.04.2024
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Jahrelang hat die Bundesanwaltschaft externe Juristen mit der Leitung von Strafverfahren betraut. Ob diese Praxis rechtmässig war, muss nun das Bundesgericht entscheiden. …