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Der Bund lehnt das Glarner Abschussgesuch für Jungwölfe ab

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Der Kanton Glarus darf keine Wölfe aus dem Kärpf-Rudel schiessen. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat ein Gesuch um eine Abschussbewilligung von drei Jungwölfen abgelehnt, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien.

Die vom Wolfsrudel verursachten Schäden in geschützten Nutztierherden würden unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren liegen, die für einen Eingriff erreicht sein müsse, teilte das Bafu am Donnerstag mit. Nicht alle vom Kanton Glarus angegebenen gerissenen Nutztiere seien tatsächlich geschützt gewesen.

Nach Ansicht des Kantons hatte das Kärpf-Rudel innerhalb von vier Monaten zehn Nutztiere aus geschützten oder «nicht zumutbar schützbaren Situationen» gerissen. Der Bund teile diese Auffassung aber, schrieb der Kanton in einer Mitteilung.

Das Bafu habe beanstandet, dass bei einem der drei Wolfsangriffe der Herdenschutz ungenügend war. Die dort getöteten Nutztiere hätten deshalb für die Wolfsregulation nicht angerechnet werden können.

Die Zuständigkeiten für die Bewilligung von Wolfsabschüssen sind je nach Situation unterschiedlich geregelt. Für Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie aber in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt.

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