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Der Bund nimmt einen neuen Anlauf für die elektronische Stimmabgabe

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Künftig sollen die E-Voting-Systeme transparenter sein.
Aldo Ellena/a

Die Kantone sollen in begrenztem Umfang wieder Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) durchführen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Vorschläge zur Neuausrichtung des Versuchsbetriebs in die Vernehmlassung geschickt.

Der Bundesrat überarbeitete die Anforderungen für weitere Tests und insbesondere für die Sicherheit. So schreibt die Regierung ihrem Vorschlag zufolge neu vor, dass nur noch vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme zum Einsatz kommen sollen. Eine vollständige Verifizierbarkeit erlaubt es, Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen.

Weiter möchte der Bundesrat die Transparenz erhöhen. Die Öffentlichkeit soll Zugang zu allen Informationen zu System, Betrieb und Prüfberichten haben. Zudem sollen sogenannte öffentliche Bug-Bounty-Programme zur Pflicht werden. Bei diesen Programmen erhalten Interessierte eine finanzielle Belohnung, wenn sie eine Schwachstelle entdecken und melden.

Beim E-Voting-Betrieb soll auch der Wissenschaft künftig eine wichtigere Rolle zukommen. Der Bund möchte unabhängige Fachpersonen in die Konzeption, Entwicklung und Prüfung stärker einbeziehen. Auch für die Zertifizierung von Abstimmungssystemen soll neu eine unabhängige Überprüfung im Auftrag des Bundes zum Zuge kommen. Bisher war der Hauptteil der Überprüfungen im Auftrag der Kantone beziehungsweise des Systembetreibers erfolgt.

Schweizweit maximal zehn Prozent

Der Bundesrat will E-Voting weiterhin landesweit einschränken. So möchte die Regierung pro Kanton maximal 30 Prozent und schweizweit maximal 10 Prozent der Stimmberechtigten für E-Voting-Versuche zulassen. Ausgenommen werden von dieser Limite sollen Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung.

Was bleiben soll, ist die Wahlfreiheit der Kantone: Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats entscheidet jeder Kanton weiterhin selber, ob er E-Voting-Versuche durchführen möchte. Auch die Beschaffung der Systeme bleibt Sache der Kantone. Sie können wie bisher ein eigenes System betreiben, das System eines anderen Kantons verwenden oder ein privates Unternehmen beiziehen.

Im Juni 2019 hatte der Bundesrat nach Versuchen in mehreren Kantonen entschieden, dass E-Voting vorläufig nicht als ordentlicher Stimmkanal eingeführt wird. Er begründete dies mit Sicherheitsproblemen.

Über 300 Versuche in den Kantonen

Seit dem Rückzug von Abstimmungssystemen der Post und des Kantons Genf im Jahr 2019 stehen in der Schweiz keine E-Voting-Systeme mehr zur Verfügung. Zuvor hatten ab 2004 laut Angaben der Bundeskanzlei 15 Kantone über 300 Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durchgeführt.

Derweil sind neue Abstimmungssysteme in Sicht. Laut dem Bund publizierte die Schweizerische Post im vergangenen Januar in einem ersten Schritt ein kryptografisches Protokoll eines vollständig verifizierbaren Systems. Auch die Berner Fachhochschule stellte die sicherheitskritischen Elemente des früheren Genfer Systems fertig und stellte es im Herbst 2020 unter Open-Source-Lizenz zur Verfügung.

Beide Systeme seien auf die Erfüllung der Anforderungen des Bundes an die vollständige Verifizierbarkeit ausgerichtet, hiess es im Vernehmlassungsbericht des Bundesrats.

Stossrichtung im Dezember vorgegeben

Die Stossrichtung des neuen Versuchsbetriebs hatte der Bundesrat schon im Dezember 2020 vorgegeben. Damit wollte er es E-Voting-Akteuren erleichtern, sich auf eine möglichst baldige Wiederaufnahme des Versuchsbetriebs auf das neue regulatorische Umfeld vorzubereiten. Die Bundeskanzlei bereitet den Angaben zufolge bereits die Überprüfung der zukünftigen E-Voting-Systeme durch unabhängige Expertinnen und Experten vor.

Die Vernehmlassung zur Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs dauert bis am 18. August 2021. Konkret sollen die Verordnung über die politischen Rechte (VPR) einer Teilrevision und die Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) einer Totalrevision unterzogen werden.

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