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Der Gipfeli-Streit im Beaumont

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Nicole Jegerlehner

Generationen von Nachtschwärmern haben bei der Bäckerei Pittet im Zentrum Beaumont nach dem Discobesuch ihren Hunger gestillt: Gipfeli und Schinkengipfeli werden dort seit Jahren Freitag- und Samstagnacht direkt aus der Backstube verkauft. Was die meisten Gipfeli-Konsumenten nicht realisieren: Der nächtliche Verkauf ist verboten. Auch Bäcker, die in der Nacht die Ware für den nächsten Tag in den Ofen schieben, müssen sich an die reglementierten Öffnungszeiten halten. Unter der Woche dürfen Geschäfte ihre Ware zwischen 6 und 19 Uhr feilbieten, am Samstag bis 16 Uhr.

Bäcker vor dem Gericht

Jean-Michel Pittet stand darum gestern vor dem Bezirksgericht Saane. Am 7. August und am 2. November des vergangenen Jahres hatten Kantonspolizisten festgestellt, dass Backwaren verkauft wurden. Die Käuferinnen und Käufer gaben der Polizei zu Protokoll, ihre Gipfeli und Schinkengipfeli bei der Bäckerei Pittet gekauft zu haben. In beiden Fällen verneinten der anwesende Sohn und die Ehefrau Pittets, etwas verkauft zu haben. Die städtische Gewerbepolizei hat in beiden Fällen eine Busse von 50 000 Franken ausgesprochen – insgesamt also 100 000 Franken. Dagegen hat Pittet Rekurs eingelegt.

Einzelrichter André Waeber zeigte seinen Unmut: «Seit 1993 ist dies nun bereits die zwanzigste Busse wegen Widerhandlung gegen das Reglement über die Öffnungszeiten.» Er rechnete vor, dass die Bäckerei insgesamt 55 000 Franken Busse bezahlt hat. «Offenbar rentiert sich der nächtliche Verkauf», sagte Waeber. Er fragte Pittet, warum er denn den nächtlichen Verkauf nicht einstelle: «Es ist doch nicht lustig, immer wieder Bussen zu bezahlen. Sie auszusprechen übrigens auch nicht.» Pittet sagte, dass er seit Januar die Bäckerei am Sonntag nicht mehr öffne und darum in der Nacht auf Sonntag kein Verkauf mehr stattfinde. «Ich frage mich aber, warum die Polizei uns kontrolliert, in der Stadt jedoch Drogendealer unbehelligt bleiben.»

Der Einzelrichter hob die beiden Bussen über 50 000 Franken auf und sprach «angesichts der persönlichen und finanziellen Situation des Angeklagten» eine Busse über 7000 Franken aus. Pittet begehe kein grosses Verbrechen. «Aber angesichts der grossen Anzahl an Verstössen gegen die Öffnungszeiten ist eine Verurteilung nötig», sagte Waeber. Er hoffe, er habe Pittet das letzte Mal vor Gericht gesehen. Der Bäcker verschaffe sich mit dem nächtlichen Verkauf auch einen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten. «Die andern verkaufen doch auch nachts», sagte Pittet, «nur werden die nicht angezeigt».

«Ich bin verbittert»

Gegenüber den FN sagte Jean-Michel Pittet, dass er nachts «nicht viel» verkaufe. Er verstehe, wenn sich die Nachbarn über den Lärm der Nachtschwärmer ärgerten (siehe Kasten). Doch habe er während zwanzig Jahren jeden Tag gearbeitet, um über die Runden zu kommen. «Und nun all diese Bussen.» Das mache ihn nur noch verbitterter. «Denn das bin ich: verbittert.»

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