Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Kanton schafft eine neue digitale Dienstleistung für Hausbesitzer

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das digitale Öreb-Kataster erspart Grundeigentümern und Architekten den Gang zu den kantonalen Ämtern. Wenn sie Informationen zu Eigentumsbeschränkungen benötigen, können sie diese jederzeit online abrufen.

An jene, die ein Grundstück besitzen, ein Haus bauen möchten, in der Immobilienbranche tätig sind, in einer Gemeindeverwaltung arbeiten oder auch in einem kantonalen Amt, richtet sich das Öreb-Kataster des Kantons. Es ist nun für das gesamte Kantonsgebiet online abrufbar. «Es ist eine neue digitale Dienstleistung des Kantons», sagte Staatsrat Jean-Pierre Siggen (Mitte) am Mittwoch an einer Medienkonferenz.

Öreb ist die Abkürzung für «öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen». Siggen erklärte sie so: «Diese Beschränkungen wurden von den Behörden beschlossen und haben Auswirkungen auf die Nutzung der Grundstücke.» Vincent Grandgirard vom Amt für Vermessung und Geomatik zählte die über 20 online einsehbaren Eigentumsbeschränkungen auf. Unter ihnen sind die Nutzungsplanung, Lärmempfindlichkeitsstufen, Waldgrenzen und die Abstandslinien zu den Wäldern, belastete Standorte sowie Grundwasserschutzzonen. Beispielsweise kann jede und jeder online schauen, in welcher Nutzungszone sich ein Grundstück befindet, ob ein geplantes Gebäude einen Abstand zu einem Wald einhalten muss oder ob eine Parzelle in einer Grundwasserschutzzone liegt.

Das Öreb-Portal zeigt auf, welche öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen für eine Parzelle gelten.
zvg

Zentral und immer zugänglich

Neu seien all diese Informationen an einem zentralen Ort aktuell und jederzeit online abrufbar, so der Finanzdirektor weiter. In seiner Direktion ist das zuständige Amt untergebracht. «Früher war die Recherche mühsamer und zeitaufwendiger. Wer diese Informationen benötigte, musste eine Runde machen durch die Gemeinden und die kantonalen Ämter.» Nun stehen interessierten Personen sogar zwei Wege offen: Sie können die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Geo-Portal des Kantons (map.geo.fr.ch) und über das Portal des Öreb-Katasters (geo.fr.ch/cadastre_rdppf) abrufen.

Im Öreb-Portal sind die Beschränkungen, die für eine Parzelle gelten, übersichtlich aufgelistet. Zudem sind die Rechtsvorschriften und gesetzlichen Grundlagen – beispielsweise das Raumplanungs- und Baugesetz oder digitalisierte alte Originalpläne – mit einem Klick aufrufbar. Weiter sind auch die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Stellen, zum Beispiel des Amts für Wald und Natur oder des Bau- und Raumplanungsamts, angegeben. Für jede Parzelle lassen sich die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen auch als mehrseitiges PDF herunterladen.

Im Öreb-Portal ist nicht nur ersichtlich, für welches Gebiet eine Beschränkung gilt. Auch die Rechtsvorschriften und gesetzlichen Grundlagen sind leicht auffindbar.
zvg

Portal ausbauen

In Zukunft möchte der Kanton das digitale Öreb-Kataster ausbauen. Derzeit ist darin nur der Ist-Zustand zu sehen. Denkbar wäre, dass öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen bereits im Online-Kataster zu sehen sein werden, bevor sie definitiv in Kraft treten. Das Kataster könnte auch das Amtsblatt als offizielles Publikationsorgan ergänzen. Ebenfalls wollen die Ämter weitere Beschränkungen ins Online-Portal eintragen, namentlich Daten zum Gewässerraum, zu den Baulinien der Strassen und zu Projektierungszonen für Mobilitätsinfrastrukturen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema