Am 31. Juli 2018 publizierten die FN einen Artikel mit dem Titel «Das Oberamt stoppt die Gemeinde Greng». Am 3. August veröffentlichte der «Murtenbieter» eine gekürzte, ansonsten unveränderte Version des Artikels. Die beiden Zeitungen stehen unter derselben publizistischen Leitung. Am 17. Oktober 2018 reichte ein Bewohner von Greng beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die Artikel ein. Der Journalist habe die Wahrheitspflicht verletzt, wichtige Informationselemente unterschlagen und das Fairnessprinzip verletzt.
Aus Sicht des Schweizer Presserats sind die verwendeten Titel sowie die Karikatur unproblematisch, wie dieser nun mitteilt. «Die Titel entsprechen der Wahrheit», schreibt er in seiner Stellungnahme. Die vorgenommene leichte Zuspitzung sei zulässig. Der Journalist sei bei seiner Recherche mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen: Die relevanten Dokumente und Personen habe er konsultiert. Aus Sicht des Presserats ist es legitim, das fehlende Parkplatzreglement der Gemeinde im Artikel am stärksten zu gewichten.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Die FN und der «Murtenbieter» hätten die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.
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