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Der Staatsrat zieht eine erste Bilanz seines Klimaplans

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Seit etwas mehr als einem Jahr ist der Klimaplan des Kantons Freiburg in Kraft. Nun verlangten zwei SP-Grossräte vom Staatsrat eine erste Zwischenbilanz. Die Regierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass man den Klimaplan nicht isoliert betrachten darf.

Für die Umsetzung des kantonalen Klimaplans 2022–2026 sprach der Grosse Rat einen Verpflichtungskredit von 21 Millionen Franken. Das war im September 2021, erinnerten die Grossräte Pierre Mauron (SP, Riaz) und Marie Levrat (SP, Vuadens) ein Jahr später in einer Anfrage an den Staatsrat. «Wir sind der Ansicht, dass die Höhe des Verpflichtungskredits bei Weitem nicht dafür ausreicht, die ehrgeizigen Ziele des Staatsrats zu erreichen», so ihre Einschätzung. Sie wollten darum von der Kantonsregierung wissen, ob nach einem Jahr der Umsetzung Ergebnisse erzielt wurden, ob die bewilligten finanziellen Mittel ausreichen und ob es nicht angebracht wäre, einen neuen und höheren Verpflichtungskredit zu beantragen.

In seiner Antwort bewertet der Staatsrat die bereits vorgesehenen finanziellen Mittel als ausreichend. Er legt zu diesem Zweck dar, dass man nicht nur die 21 Millionen Franken aus dem Verpflichtungskredit für die Umsetzung des Klimaplans betrachten darf. «Die Massnahmen des Klimaplans unterstützen die Politikbereiche, die bereits auf die Erreichung der kantonalen Klimaziele hinarbeiten.» Hinzu kämen rund 500 Millionen Franken, die in den kommenden fünf Jahren in verschiedenen Politikbereichen für den Klimaschutz vorgesehen seien. Im Rahmen des Finanzplans sei vorgesehen, 25 Millionen Franken aus dem Infrastrukturfonds zur Unterstützung wichtiger Investitionen im Rahmen der kantonalen Klimapolitik zu nutzen.

Quantifizierung schwierig

Im Zusammenhang mit dem Klimaplan sei schon 2021 ein Budget von fast 1,8 Millionen Franken für die Umsetzung der als dringlich eingestuften Massnahmen genehmigt worden. Die für 2022 im Rahmen des Verpflichtungskredits bewilligten Beträge würden sich auf rund zwei Millionen Franken belaufen, von denen 215 000 Franken aus dem Plan zur Wiederankurbelung stammen. «Sie umfassen neben der Finanzierung der Massnahmen des kantonalen Klimaplans die zeitlich befristete Anstellung von drei Vollzeitäquivalenten für die allgemeine Umsetzung und die Koordination des Plans», so der Staatsrat.

2021 sei die Umsetzung von ersten 26 dringlichen Massnahmen eingeleitet worden. Dazu gehörten unter anderem das Pflanzen von dem Klima angepassten Bäumen oder die Abwärmenutzung für Heubelüftungsanlagen (die FN berichteten). Für 2022 seien diese Massnahmen um weitere 24 Stück ergänzt worden.

Welche Auswirkungen der Klimaplan auf das Klima hat, ist nicht so einfach anzugeben. Der Staatsrat schreibt, dass die Auswirkungen auf den Treibhausgasausstoss nur bei einigen Massnahmen des Plans quantifizierbar seien. «Für diese Massnahmen wird derzeit eine Methode zur Quantifizierung entwickelt.» Für andere Massnahmen, beispielsweise für Anpassungen an den Klimawandel oder für bestimmte Sensibilisierungs- und Kommunikationsmassnahmen, sei dies nicht möglich.

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