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Die Auftraggeber zur Brandstiftung am Hotel Kaiseregg müssen hinter Gitter

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Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte gestern zwei Männer zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren respektive 30 Monaten, weil das Gericht es als erwiesen betrachtete, dass sie das Inbrandsetzen des Hotels Kaiseregg in Plaffeien in Auftrag gegeben hatten.

Das denkmalgeschützte Gebäude brannte im Januar 2015 bis auf die Grundmauern ab. Die Ermittler fanden damals keine Anzeichen, dass der Brand absichtlich gelegt worden war. Ein Jahr später gestand ein Mann im Rahmen eines anderen Strafverfahrens jedoch, das Feuer gelegt zu haben. Er wurde in der Zwischenzeit verurteilt.

«Die beiden agierten nicht aus einer plötzlichen Anwandlung heraus. Sie haben ihre Tat reiflich geplant.»

Benoît Chassot

Gerichtspräsident

 

Gestern nun wurden der Drahtzieher des Brandes und der Hotelbesitzer verurteilt. Dabei folgten die Richter der Argumentationslinie des anklagenden Staatsanwaltes Fabien Gasser.

Der Drahtzieher

Der 40-jährige Drahtzieher ist der Justiz schon seit längerem bekannt. Der Mann, der sich gerne damit brüstet, die rechte Hand eines türkischen Mafioso zu sein – welcher wiederum die Freiburger Gerichte in der Vergangenheit beschäftigt hatte –, machte mit dem Besitzer des Hotels Kaiseregg Geschäfte. Dieser hatte dem 40-Jährigen die Hälfte der Wohnungen versprochen, die er anstelle des Hotels bauen wollte, sollte es abbrennen.

«Sie wollten das Gebäude zerstören, um ein Projekt realisieren und dafür Versicherungsgelder einsetzen zu können.»

Benoît Chassot

Gerichtspräsident

 

Zudem wollten die beiden Verurteilten die Versicherungssumme einstreichen. «Die beiden agierten nicht aus einer plötzlichen Anwandlung heraus. Sie haben ihre Tat reiflich geplant», sagte Gerichtspräsident Benoît Chassot gestern in seiner Urteilsbegründung. Und er fügte an: «Die Männer handelten aus einem nichtigen und egoistischen Motiv. Sie wollten das Gebäude zerstören, um ein neues Bauprojekt realisieren und dafür auch noch Versicherungsgelder einsetzen zu können.»

Der Besitzer

Die Freiheitsstrafe für den Besitzer fiel mit 30 Monaten aber leicht milder aus. Der 61-Jährige profitierte davon, dass er bisher keinen Eintrag im Strafregister hatte. Von den 30  Monaten muss er 6  Monate im Gefängnis absitzen, der Rest der Strafe wurde auf Bewährung ausgesprochen.

Ganz anders sieht es bei seinem Kompagnon, dem Drahtzieher, aus. Dieser musste sich schon zum vierten Mal vor einem Gericht verantworten. So wurde er auch gestern wegen weiterer Delikte verurteilt. So unter anderem, weil er dem Brandstifter aus dem Gefängnis einen Brief geschrieben, ihn darin bedroht und aufgefordert hatte, seine Aussagen zurückzunehmen.

Rekurs ans Kantonsgericht?

Die beiden vom Bezirksgericht verurteilten Männer hatten ihre Beteiligung am Brand bis zuletzt bestritten. Dass sie ihre Urteile daher an die nächste Instanz weiterziehen, ist wahrscheinlich.

Beim Brand im Winter 2015 waren sechzig Feuerwehrleute im Einsatz. Das Hotel Kaiseregg war mit zwei Millionen Franken versichert. Die Kantonale Gebäudeversicherung trat im aktuellen Prozess als Zivilklägerin auf.

mrz, La Lib./sda/rsa

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