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Die Kantonsregierung macht sich für Biogas-Pilotprojekte stark

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Biogasanlagen sollen rentabler werden. Der Staatsrat möchte Machbarkeitsstudien unterstützen, schreibt er in einer Antwort auf eine Motion aus dem Parlament.

Biogas spielt in der Palette an erneuerbaren Energien im Kanton Freiburg eine relativ geringe Rolle. Zwar existiere ein ungenutztes Potenzial, aber dieses sei sehr klein, «auch wenn der Kanton über eine starke Landwirtschaft verfügt», schreibt der Staatsrat als Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Ein Problem ist, dass der Hauptbestandteil von Biomasse, Gülle und Mist, verhältnismässig wenig Energie produziert und daher eher schlecht rentiert. Diese Rentabilität steigt, wenn der Biomasse sogenannte Cosubstrate beigemischt werden, z. B. Silofutter oder Bioabfälle. Doch Cosubstrate sind auf dem Markt immer schwieriger zu erhalten.

Konkrete Projekte am Horizont

Um dieses Problem anzugehen, hat der Kanton am landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve vor Kurzem ein Pilotprojekt durchgeführt. Dort wurde die Biomasse mit Wasserdampf vorbehandelt (die FN berichteten). «Dies könnte künftig eine Verbesserung derartiger Anlagen bewirken», schreibt der Staatsrat.

Und er sieht bereits weitere potenzielle Pilotprojekte – zum Beispiel eines, das Milchnebenprodukte aus Molkereien und Käsereien auf ihre Tauglichkeit für Biogas untersucht. Mit solchen Studien hofft die Kantonsregierung, bessere Erkenntnisse zu gewinnen, um Biogasanlagen rentabel zu betreiben.

Gesetzesänderung unnötig

Wenig anfangen kann der Staatsrat hingegen mit der Forderung der Motionäre. Die beiden Mitte-Grossräte Christian Clément (Arconciel) und Hubert Dafflon (Grolley) verlangten in ihrem Vorstoss, dass sich der Kanton zu einem grossen Teil finanziell an den Projektstudien für landwirtschaftliche Biogasanlagen beteiligt, oder zumindest eine Garantie für solche Projekte gewährt.

Der Staatsrat lehnt diesen Vorschlag ab. Im Gegenzug verpflichtet er sich, Machbarkeitsstudien für die eingangs erwähnten Pilotprojekte zu unterstützen. Er verweist darauf, dass eine solche Unterstützung schon heute möglich ist und das Energiegesetz daher nicht geändert werden muss.

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