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Die Klassenlager erhalten eine legale Basis

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Die Hürden sind aus dem Weg geräumt, so dass Klassenlager an den Freiburger Schulen auch in Zukunft stattfinden können. Der Grosse Rat hat gestern in erster Lesung Änderungen am Schulgesetz sowie am Gesetz über die Sonderpädagogik gutgeheissen, welche die Finanzierung von schulischen Anlässen und Schulmaterial neu regeln.

Das Bundesgericht hatte vor anderthalb Jahren entschieden, dass weder das Material noch die Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Anlässen den Eltern in Rechnung gestellt werden darf. Nun wird der Staat das Schulmaterial und die Gemeinden die Anlässe finanzieren.

Die Zustimmung zu den verschiedenen Gesetzesänderungen fiel gestern eindeutig aus, so dass bei der heutigen zweiten Lesung keine Meinungsumschwünge mehr zu erwarten sind.

Kommissionssprecher Phi­lippe Demierre (SVP, Esmonts) betonte, dass der Kanton für das Schulmaterial in Zukunft jährlich rund 6,5 Millionen Franken und die Gemeinden für die Schulanlässe 9,7 Millionen bezahlen werden.

Staatsrat Jean-Pierre Siggen (CVP) betonte, dass für den Übergang zum neuen System eine Frist nötig sei. Deshalb gilt die Finanzierung per 1. Januar 2020.

Siggen betonte aber auch, dass vom Zeitpunkt des Bundesgerichtsurteils bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung keine Finanzierungslücke entstehen dürfe. Deshalb bezahlt der Kanton rückwirkend auf den 1. Januar 2019 drei Millionen Franken für die Schulanlässe sowie im kommenden Schuljahr insgesamt neun Millionen Franken für die Anlässe und das Schulmaterial.

Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer) zeigte sich sehr zufrieden mit der gefundenen Lösung. Die Schulaktivitäten würden nach dem Prinzip der Chancengleichheit beibehalten. Rose-Marie Rodriguez (SP, Estavayer) sprach von einer «pragmatischen» und Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) von einer «gerechten» Lösung.

«Ich bin froh, dass nach der Unsicherheit aufgrund des Bundesgerichtsurteils nun ein Vorschlag da ist, mit dem wieder Ruhe in die Schulen einkehrt», sagte André Schneuwly (Freie Wähler, Düdingen). «Die Zukunft der Klassenlager ist nicht mehr infrage gestellt», so Urs Perler (CSP, Schmitten).

Schulbauten später ein Thema

Ein Punkt gab in der gestrigen Debatte dennoch zu reden. Die Ratskommission beantragte, dass die finanzielle Aufteilung nicht wie vom Staatsrat vorgeschlagen provisorisch für zwei Jahre, sondern dauerhaft gelte. Der Antrag wurde denn auch mit 78 zu 0 Stimmen gegenüber dem Vorschlag des Staatsrats gutgeheissen. Der Staatsrat hatte die provisorische Regelung damit begründet, dass ab dem 1. Januar 2022 die kantonale Subventionierung von Schulbauten aufgehoben werde.

Dieser Passus kam bei den Grossräten nicht gut an. Meyer Loetscher sagte, dass die Schulhaussubventionen in einer späteren Debatte geregelt würden. Rodriguez kritisierte, dass der Staatsrat diesen Zusatz ins Gesetz einfügte, ohne ihn mit jemandem diskutiert zu haben. Nadia Savary (FDP, Vesin), zeigte sich gar empört: «Der Staatsrat will anstelle des Grossen Rats entscheiden. Stimmen wir Nein zur Erpressung und zu einem Revancheakt!» Siggen entgegnete: «Das ist keine Revanche. Aufgaben­ent­flech­tung ist eine neutrale Übung. Bisher war es aber ein Effort seitens des Staatsrats.»

Siggen sagte auf Inter­ventio­nen hin auch, dass nach Inkrafttreten der neuen Lehrpläne entschieden werde, inwiefern Informatikmaterial zum Schulmaterial zähle.»

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