Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Die Lichtquelle ist auf statt neben der Strasse

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Zwei Grossräte werben in einer Motion für das Konzept selbstleuchtender Strassen. Diese könnten gleichzeitig Energie sparen und die nächtliche Sichtbarkeit der Strassen verbessern. Der Staatsrat sieht in dem Vorschlag durchaus Potenzial.

Die nächtliche Sicht auf den Strassen für die Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und zugleich durch eine reduzierte Strassenbeleuchtung Energie zu sparen: Diese Idee tragen die FDP-Grossräte Sébastien Dorthe (Villars-sur-Glâne) und Savio Michellod (Granges) in einem parlamentarischen Vorstoss an den Staatsrat heran. Die entscheidende Technologie dahinter sind phosphoreszierende und damit in der Nacht leuchtende Strassenmarkierungen. Ihre weissen Linien absorbieren tagsüber Sonnenenergie und geben sie nachts in Form von Licht wieder ab. Somit könnten Fahrzeuglenkende nachts die Markierungen und Fahrspuren problemlos erkennen, führen die Grossräte aus. Bekannt ist der Effekt von Produkten für Kleinkinder wie nachtleuchtenden Nuggis.

In ihrem Vorstoss wollen sie vom Staatsrat wissen, ob er beabsichtigt, ein solches Verfahren zu erproben und ob die kantonale Gesetzgebung dies zulässt.

Staatsrat sieht Potenzial

In seiner Antwort betont der Staatsrat, dass es bereits vielversprechende Tests hierzu in der Schweiz sowie der Stadt Freiburg gegeben habe. So könnten die selbstleuchtenden Streifen die markierungsfreie Beleuchtung diverser Ortsdurchfahrten ersetzen. Zudem sieht der Staatsrat in dem Konzept einen Vorteil für die Verkehrssicherheit. Eine Umfrage in Sion belege eine hohe Akzeptanz dieses Verfahrens in der Bevölkerung.

Ferner schreibt der Staatsrat, dass Bereiche auf dem Kantonsstrassennetz, an denen die Beleuchtung für die Verkehrssicherheit besonders wichtig ist, bereits über rückstrahlende Elemente – welche das Scheinwerferlicht von Autos reflektieren und so die Sichtbarkeit erhöhen – verfügen. Die Sichtbarkeit dieser Anlagen ist auch bei verminderter oder gänzlich abgeschalteter Beleuchtung gewährleistet.

Gesetzliche Gültigkeit

Der Staatsrat sieht keine gesetzlichen oder umweltschutzbedingten Einwände gegen den Vorschlag der Grossräte. Dort, wo bereits reflektierende Elemente vorhanden sind, erkennt der Staatsrat jedoch keinen zusätzlichen Nutzen durch nachtleuchtende Strassenmarkierungen.

Für Radwege auf privatem Grund und in Bereichen ohne Konflikte – insbesondere mit dem Fussgängerverkehr – könnten sie hingegen interessant sein. Für den Staatsrat ist das eine Voraussetzung, da nachtleuchtende Markierungen zwar Velofahrenden in der Dunkelheit eine Orientierung bieten, die Sichtbarkeit anderer Verkehrsteilnehmender und Hindernisse jedoch nicht erhöhen, wie er betont.

Aus diesen Gründen hält der Staatsrat nachtleuchtende Markierungen auf dafür geeigneten, baulich vom übrigen Verkehr getrennten Radwegen im Kanton durchaus für sinnvoll.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema