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Die meisten haben weitergearbeitet

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«Wir schauen nun vorwärts, nicht zurück»: Das sagte gestern Michel Moret (FDP), Syndic von Avry-sur-Matran, den FN. Denn das Bundesgericht hat wie bereits zuvor das Freiburger Kantonsgericht entschieden, dass der Ortsplan der Gemeinde nicht gültig ist: Avry hat sich bei der Ortsplanrevision nicht am neuen kantonalen Richtplan ausgerichtet, den der Staatsrat Anfang Oktober 2018 verabschiedet hat – sondern an jenem, der bis dahin gültig war.

Avry möchte seine Arbeit am Ortsplan jetzt nicht bei null wieder beginnen, sagte Moret. Vielmehr werde er aufgelegt, und dann werde klar, welche Teile nicht dem neuen Richtplan entsprechen und überarbeitet werden müssen. «Der Sektor Avry-Centre mit dem Einkaufszentrum sollte mit dem neuen Richtplan kompatibel sein, da er sich bereits in einer Bauzone befindet.» Moret geht davon aus, dass es auch bei dieser Auflage des Ortsplans Einsprachen geben wird.

An den Ortsplänen gearbeitet

Nebst Avry hatten noch 56 weitere Freiburger Gemeinden ihre Ortspläne am vorherigen Raumplanungsgesetz ausgerichtet. Darum hatte der Kanton das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen. «Wir wollten Rechtssicherheit», sagte gestern Staatsrat Jean-François Steiert (SP) den FN. «Es wäre fahrlässig gewesen, bei einem so grundlegenden Entscheid nicht vor das Bundesgericht zu gehen.»

Von den 56 Gemeinden haben unterdessen zahlreiche ihre Ortspläne weiterentwickelt. Die Bau- und Raumplanungsdirektion zeigte jeder Gemeinde auf, was sich in ihrem Ortsplan mit dem neuen Gesetz ändert. Laut Mitteilung der Direktion haben zwei Drittel beantragt, dass ihr Ortsplan nach den Grundsätzen des neuen Richtplans bearbeitet wird. Ein Viertel der Dossiers ist bereits genehmigt worden, elf Prozent befinden sich in der Phase des rechtlichen Gehörs. Knapp dreissig Prozent sind in Behandlung. Diese werden laut Mitteilung vorrangig behandelt, gefolgt von den Dossiers jener Gemeinden, die das Urteil des Bundesgerichts abwarten wollten.

«Das Raumplanungsamt wird vorübergehend verstärkt», sagt Steiert. «So können wir die Behandlung der Ortsplan-Dossiers beschleunigen.» Das Amt erhält im Rahmen des kantonalen Wiederankurbelungsprogramms zusätzliche Ressourcen – sowohl im raumplanerischen als auch im juristischen Bereich.

SVP: «Kosten übernehmen»

Die freiburgische SVP kritisierte in einer Mitteilung, dass die Raumplanungsdirektion vor das Bundesgericht gegangen ist. «Das war ein Ehrengefecht, der Ausgang war eigentlich klar.» Nun müsse der Kanton «die zusätzlichen Kosten übernehmen», welche die Gemeinden bei der Überarbeitung ihrer Ortspläne hatten.

Das Urteil

Eine Frage von einem Monat

Im September 2019 hat das Freiburger Kantonsgericht den Ortsplan der Gemeinde Avry-sur-Matran geprüft. Besitzer einer Parzelle, die nicht in Bauland umgezont wurde, hatten sich gegen den Ortsplan gewehrt: Dieser stütze sich nicht auf das neue kantonale Raumplanungsgesetz. Die Freiburger Bau- und Raumplanungsdirektion hatte dieses Vorgehen toleriert: Die Gemeinden seien seit Jahren daran, ihre Ortspläne nach dem bisherigen Raumplanungsgesetz zu revidieren, da müssten sie sich nicht im letzten Augenblick an der neuen Gesetzgebung ausrichten.

Dieser Frage ging denn auch das Freiburger Kantonsgericht nach: Es stellte fest, dass der Staatsrat den neuen Richtplan Anfang Oktober 2018 angenommen, den Ortsplan von Avry aber erst am 21. November 2018 genehmigt habe. Daher stehe die Genehmigung des Ortsplans von Avry im Widerspruch zum Bundesrecht.

Dies sieht nun auch das Bundesgericht so; Kanton und Gemeinde hatten das Urteil weitergezogen. Das Bundesgericht ging zudem der Frage nach, ob sich die Gemeinde gegen den Kanton wenden könnte, weil dieser die Ortsplanrevision nach altem Recht geduldet hatte – und verneint dies.

njb

Bundesgericht Entscheide 1C_536/2019, 1C_537/2019; Freiburger Kantonsgericht Entscheid 602 2019 3

Fakten

Einkaufszentrum mit Schwimmbad

Das Einkaufszentrum Avry-Centre aus dem Jahr 1973 soll abgerissen und durch ein neues Einkaufszentrum samt Kino und Wassersportzentrum sowie 350 Wohnungen ersetzt werden. Geplant ist auch der Bau einer SBB-Haltestelle. Der Oberamtmann des Saanebezirks hatte einen vorzeitigen Baubeginn bewilligt. Doch das Kantonsgericht stoppte die Arbeiten im Juli 2019: Es schrieb in seinem Entscheid, dass die jetzigen Vorbereitungsarbeiten klar an den neuen Ortsplan gebunden seien. Doch sei dieser noch nicht in Kraft. Und später urteilte das Kantonsgericht, dass sich Avry am falschen kantonalen Richtplan orientiert habe (siehe Kasten links).

njb

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