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Die Raumplanung ist diese Woche das Kernthema im Grossen Rat

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Der Grosse Rat soll in der Dezembersession eine Rechtsunsicherheit beseitigen. Der Staatsrat legt dafür eine Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes vor. Die Anwendung der Mehrwertabgabe hat bisher nämlich für Kopfzerbrechen gesorgt.

Ein sehr komplexes Thema wartet zum Jahresende auf die Grossrätinnen und Grossräte. In ihrer letzten Sessionswoche, die morgen Dienstag beginnt, werden sie sich mit einer Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes befassen müssen. Konkret geht es um die Mehrwertabgabe. Diese muss ein Landeigentümer bezahlen, wenn sein Grundstück bei einer Einzonung oder Nutzungsänderung an Wert gewinnt. Die Abgabe beträgt 20 Prozent des Mehrwerts. Sie ist hauptsächlich für Gemeinden bestimmt, die von Enteignungen betroffen sind. Zudem wird das Geld für Bodenverbesserungen eingesetzt, für regionale Richtpläne, Agglomerationsprojekte sowie Studien von Gemeinden im Bereich Verdichtung.

Weil die Festlegung der Mehrwertabgabe nicht nur komplex ist, sondern derzeit auch eine Rechtsunsicherheit besteht, legt der Staatsrat das Gesetz in einer überarbeiteten Fassung erneut vor. Damit reagiert er auf eine Motion der Grossräte Bruno Boschung (Die Mitte, Wünnewil) und Nadine Gobet (FDP, Bulle). Der Grosse Rat wird unter anderem über die Schätzungsmethoden für die Berechnung des Mehrwerts, über Ausnahmeregelungen und anteilige Abgaben debattieren.

Staatsrat gegen Fristenpause

Weiter steht auf der Tagesordnung eine Motion, die einen Fristenstillstand bei Raumplanungs- und Baubewilligungsverfahren verlangt. Weil in den Sommermonaten viele Personen abwesend seien, sollen von Mitte Juli bis Mitte August die Fristen unterbrochen werden, fordern die Grossräte Elias Moussa (SP, Freiburg) und Bertrand Morel (Die Mitte, Lentigny). Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat, diese Motion abzulehnen. Das Anliegen würde «den Bemühungen der Behörden um eine zügige Abwicklung der Planungs- und Bauverfahren zuwiderlaufen». Zudem gebe es keine Anzeichen, dass Gesuchsteller ihre Bauvorhaben bewusst so planen, um sie in den Sommermonaten aufzulegen und auf diese Weise das Risiko von Einsprachen zu verringern. Auch sei im Sommer keine Häufung von aufgelegten Bebauungsplänen und Baubewilligungsgesuchen feststellbar, verglichen mit dem Rest des Jahres.

Der Grosse Rat wird sich ebenfalls mit zwei Bauprojekten beschäftigen. Dies ist zum einen die Sanierung des Chemiegebäudes der Universität Freiburg. Der Staatsrat beantragt dem Grossen Rat ein Dekret für einen Studienkredit über 8,4 Millionen Franken. Das 1974 in Betrieb genommene Chemiegebäude befindet sich in einem schlechten Zustand und weist gravierende Mängel auf. Das Sanierungsprojekt ist sehr komplex und soll drei Herausforderungen bewältigen: Erstens muss die Infrastruktur vollständig saniert werden. Zweitens sollen auch während der Umbauarbeiten die Laboratorien weiterhin benutzt werden können. Und drittens muss die Sicherheit der Laborbenutzerinnen und -benutzer immer gewährleistet sein.

70 Millionen Franken für neues Museum

Das andere Bauvorhaben betrifft das Naturhistorische Museum. 60 Millionen Franken will der Kanton für den Neubau des Museums an der Zeughausstrasse in der Stadt Freiburg einsetzen. Hinzu kommen weitere 11 Millionen Franken für die Gestaltung einer neuen Dauerausstellung. Das Naturhistorische Museum soll in Zukunft eine doppelt so grosse Nutzfläche wie heute haben – über 6000 Quadratmeter. Gibt der Grosse Rat grünes Licht, wird sich wahrscheinlich im kommenden Jahr die Freiburger Bevölkerung in einer Volksabstimmung zum Projekt äussern.

Die Finanzierung der Fonds für Forschung und Entwicklung der Freiburger Fachhochschulen (HES-SO) durch den Staat Freiburg steht ebenfalls auf dem Programm. Als Diskussionspunkte traktandiert sind mehrere Berichte. Darin geht es um die unterschiedliche Behandlung von Konkubinatspaaren und Ehepaaren, die Unterstützung für Sportvereine sowie die Schaffung von Stellen für Schulsozialarbeiter an den obligatorischen Schulen.

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