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«Drei Generationen im Schulzimmer» erhält gesetzliche Basis

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Das Projekt «Drei Generationen im Schulzimmer» wird in Zukunft auch dem Schulgesetz entsprechen. Erforderlich war eine Gesetzesänderung, in der die Seniorinnen und Senioren neu als «Mitwirkende» bezeichnet werden.

Gross war in weiten Kreisen die Empörung, als die Ämter für den deutsch- und französischsprachigen Unterricht «Drei Generationen im Schulzimmer» vor rund zwei Jahren einschränken wollten. Das Projekt, das seit vielen Jahren in mehreren Kantonen und an einigen Schulen Deutschfreiburgs durchgeführt und von Pro Senectute unterstützt wird, sollte sich auf wenige Tätigkeiten wie «aus dem Leben erzählen» sowie Begleitung bei Schulausflügen oder -aktivitäten beschränken. Nicht mehr erwünscht war aber, dass Seniorinnen und Senioren Lehrpersonen regelmässig in Unterrichtslektionen zur Seite stehen.

Gegen diese Einschränkungen wehrten sich auch zahlreiche Grossrätinnen und Grossräte. 60 von ihnen unterschrieben eine Motion, die das bisherige Projekt weiterhin ermöglichen sollte. Der Staatsrat kam den Motionären damals entgegen, beharrte aber darauf, dass das Amtsgeheimnis auch für diese Senioren gelten müsse, dass auch sie einen Sonderauszug aus dem Strafregisterauszug vorzulegen hätten, und dass die Bewilligung durch das zuständige Unterrichtsamt und nicht die jeweilige Schuldirektion erfolgen sollte. Dies nahm der Grosse Rat am 4. Februar einstimmig an.

Mitwirkende statt Mitarbeiter

Nun liegt die Änderung des Schulgesetzes vor, die genau dies umsetzt. Darin werden diese Senioren als «regelmässig Mitwirkende» bezeichnet, denen es wie dem festangestellten Personal ebenfalls untersagt ist, Informationen aus dem Privatbereich der Schülerinnen und Schüler an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Die Motion hatte die Formulierung «regelmässig Mitarbeitende» vorgeschlagen. Der Staatsrat änderte nun die Bezeichnung, weil zwischen den Senioren und dem Staat oder den Gemeinden kein Arbeitsverhältnis bestehe. Betont wird im Gesetzesentwurf auch die Verantwortung der Erziehungsdirektion.

Die Gesetzesänderung wird nun dem Grossen Rat vorgelegt.

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