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Drei Modelle zur Stabilisierung der zweiten Säule im Nationalrat

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Der Nationalrat ist am Dienstag auf die Reform der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) eingetreten. Der im Sommer 2019 von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gefundene Kompromiss dürfte einen schweren Stand haben.

Kernstücke der Vorlage sind die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent sowie die Anpassung der Bestimmungen an die Arbeitsformen der Gegenwart, insbesondere die vermehrte Teilzeitarbeit, Menschen mit Mehrfachjobs und Tiefverdiener.

Einig ist man sich, dass der Umwandlungssatz runter muss. Der Knackpunkt liegt bei den Übergangsgenerationen. Zur Diskussion stehen drei Modelle. Eines davon ist die im Sommer 2019 ausgehandelte Kompromisslösung der Sozialpartner. Diese fand in der vorberatenden Kommission jedoch keine Mehrheit.

Das Eintreten auf die Reform war im Nationalrat unbestritten, gab aber viel zu reden. Denn in der Sache tat sich im Hinblick auf die nach der Eintretensdebatte angelaufene Detailberatung im Erstrat ein klarer politischer Graben auf zwischen links und rechts.

«Giesskanne» gegen «massgeschneidert»

Die SP und die Grünen stellten sich deutlich hinter den Kompromiss-Vorschlag der Sozialpartner – SVP, Mitte, FDP und GLP geht dieser indes zu weit. Sie möchten eine massgeschneiderte Übergangslösung für die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffenen Jahrgänge.

Ruth Humbel (Mitte/AG) warnte gleich wie die Sprecherinnen und Sprecher der FDP und SVP davor, keine «Mini-AHV» in die BVG-Reform einzubauen. Wenn man mit der Giesskanne alle bediene, dann bremse das die systemfremde Umverteilung von den Arbeitenden zu den Rentnern nicht. Laut Melanie Mettler (GLP/BE) sind dies derzeit je nach Berechnung 4,5 bis 9 Milliarden Franken pro Jahr.

Aus dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit interpretierte Pierre-Yves Maillard (SP/VD) nicht weniger als eine Verachtung der Bürgerlichen für die Realität der Rentnerinnen und Rentner. «Viele denken heute ans Auswandern wegen der tiefen Renten.» Die heutige bürgerliche Generation sei die erste, die die Leistungen runterfahren wolle.

Mehrheitsvariante ist ein «Pfusch»

Für die Grünen ist die Mehrheitsvariante der Kommission ein «Pfusch», wie sich Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) ausdrückte. Die Hälfte der Neurentner müsse mit insgesamt 3500 Franken AHV und BVG auskommen. Der sozialpartnerschaftliche Kompromiss werde komplett aufgeschnürt und brächte keinen Mehrwert mehr. Der Kompromiss der Sozialpartner sei die einzige Variante, die vor dem Volk eine Chance habe, sagte Léonore Porchet (Grüne/VD).

Dieser führe eine allgemeine Rentenerhöhung für alle ein, wandte sich Regine Sauter (FDP/ZH) dagegen. Albert Rösti (SVP/BE) äusserte sein Unverständnis, dass man bereits in der ersten Lesung der Vorlage den Absturz der Reform verkünde. Das sei nicht sehr verantwortungsvoll. Die zur Debatte stehenden Modelle lägen gar nicht so weit auseinander, wie es scheine.

Seit das Stimmvolk vor vier Jahren die gemeinsame Reform von AHV und zweiter Säule an der Urne versenkt hat, laufen die zähen Stabilisierungsversuche für die beiden Altersvorsorgewerke wieder auf getrennten Geleisen. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat mit den Beratungen zur BVG-Reform begonnen. Zuvor beschäftigte er sich mit der Differenzbereinigung zur AHV-Reform.

Laut Einigung der Sozialpartner soll der Umwandlungssatz im BVG von 6,8 auf 6 Prozent sinken, das ist unbestritten. Diese Senkung des Mindestumwandlungssatzes führt zu einer Rentenkürzung von 12 Prozent. Im Gegenzug soll es für alle Neurentnerinnen und -rentner einen Rentenzuschlag geben. Das würde rund 1,7 Milliarden Franken kosten.

Kommission will keinen Ausgleich für alle

Die Mehrheit der Kommission will die Renteneinbussen jedoch gezielt ausgleichen. Ihr Favorit ist die Idee, die ersten 15 Jahrgänge der Rentnerinnen und Rentner zu berücksichtigen, die von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Die Kosten würden sich dadurch gut halbieren, auf rund 0,8 Milliarden Franken.

Dieser Rentenzuschlag soll mit den überobligatorischen Leistungen der Pensionskasse verrechnet werden. Von den gezielten Massnahmen würden gemäss Schätzungen rund 35 bis 40 Prozent der Betroffenen erfasst.

Zwei starke Kommissionsminderheiten beantragen andere Ausgleichsmodelle. Die eine unterstützt das Modell des Bundesrats – den bereits erwähnten Sozialpartner-Kompromiss.

Eine andere Minderheit sieht nur für Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer halben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der für die ersten zwanzig Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfassen.

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