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Dringliches Gesetz zugunsten von Windparks schafft erste Hürde

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Der Nationalrat will nach der Solaroffensive auch eine Windenergieoffensive: Er hat dem dringlichen Bundesgesetz zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Windparks zugestimmt. Noch muss das Gesetz vor den Ständerat.

Nur die SVP-Fraktion bekämpfte den Erlass am Mittwoch bei der Beratung, konnte sich aber nicht durchsetzen. Er besteht aus einer Änderung des Energiegesetzes und des Bundesgerichtsgesetzes.

Für eine bestimmte Zeit sollen die Standard-Verfahren für die Bewilligung von Windparkanlagen ausser Kraft gesetzt werden, nämlich bis in der Schweiz im Vergleich zu 2021 Windparks mit einer zusätzlichen Leistung von 600 Megawatt gebaut sind.

In dieser Zeit sollen die Kantone die Baubewilligung für Windkraftprojekte im nationalen Interesse erteilen. In der Regel tun das heute die Gemeinden. Voraussetzung dafür ist, dass eine rechtskräftige Nutzungsplanung vorliegt. Gegen die Baubewilligung kann dann prinzipiell nur noch vor dem obersten kantonalen Gericht Beschwerde eingereicht werden.

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