Am Dienstag hat die Freiburger Kantonspolizei mehrere Fahrerinnen und Fahrer von E-Trottinetten kontrolliert. Mehrere Nutzer und Nutzerinnen wurden angezeigt, weil sie auf den Trottoirs fuhren, schreibt die Kantonspolizei in einer Mitteilung. Das Elektro-Trottinett ist dem Motorfahrrad gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen oder dem rechten Fahrbahnrand fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Zudem ist seit dem 1. April eine Beleuchtung an der Vorderseite obligatorisch.
- Freiburg
- 28.04.2023
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- 28.04.2023
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