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Ehemaliger Dienstchef vor Gericht

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Ehemaliger Dienstchef vor Gericht

Wegen Veruntreuung von über einer Million Franken angeklagt

Der ehemalige Abteilungsleiter der französischsprachigen Primarschulen stand am Mittwoch erstmals vor Gericht. Der 56-Jährige muss sich für die Veruntreuung von über einer Million Franken verantworten. Das Urteil sollte am Freitag fallen.

Von IRMGARD LEHMANN

Die dubiosen Machenschaften des ehemaligen Abteilungsleiters führen auf die Jahre 1989 bis 2001 zurück. In dieser Zeit hat M. S. über eine Million Franken Staatsgelder für persönliche Zwecke verwendet.

Kurz nach dem Antritt der neuen Staatsrätin Isabelle Chassot im Jahre 2002 kam der Stein ins Rollen. Ausschlag hiefür gab eine Summe von rund 55 000 Franken, die auf Anordnung von M. S. auf ein Konto der Staatsbank Freiburg überwiesen wurde und die den Chefbuchhalter hellhörig machten.

Am Mittwoch stand M. S. nun erstmals vor Gericht. Pierre-Emmanuel Esseiva, Präsident des Strafgerichts Saanebezirk, wollte vorab wissen, was ihn denn bewogen habe, in diesem Ausmass Gelder abzuzweigen. Doch viel anderes als was bereits in der rund 30-seitigen Anklageschrift festgehalten ist, vermochte S. nicht zu sagen. Er sei in Geldnot gewesen, habe an der Börse spekuliert, die Cabaretszene aufgesucht und sich mehrmals neue Autos geleistet.

Genaueres wollte Esseiva zum Stichwort Börse wissen. S. sagte, dass er solche Geschäfte in Cybercafés tätigte. Hier habe er einschlägigen Personen hohe Geldsummen übergeben in der Hoffnung, dass diese gewinnbringend angelegt werden. Doch sei daraus nichts geworden. Solche und ähnliche Aussagen lösten beim Gerichtspräsidenten offensichtlich Unverständnis aus. Jedenfalls liess er es bei einzelnen Fragen bewenden, hakte kaum nach und fragte sich mehrmals, wie man dermassen das Vertrauen missbrauchen kann.

Gattin unwissend

Warum sich denn seine Frau – sie war als Apothekenherlferin halbtags be-
rufstätig – nicht an den gemeinsamen Kosten beteiligt habe, wollte der Präsident ausserdem wissen. Er habe nie «gewagt danach zu fragen». Seine Frau – das Paar lebt inzwischen getrennt – habe bezüglich seines Lebenswandels und der finanziellen Situation auch nie Fragen gestellt, bemerkte S.

Staatsanwältin Anne Colliard ihrerseits erkundigte sich lediglich nach der Lohnsumme und nach dem Zeitpunkt der ersten finanziellen Schwierigkeiten. M. S. gab das Jahr 1991/1992 an. Die Lohnsumme eines Chefbeamten liegt bei 10 000 Franken pro Monat.

Nicolas Charrière, Anwalt des Angeklagten verlangte die Erstellung einer psychiatrischen Expertise. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Am Freitag werden die Verhandlungen weitergeführt.

Simples Vorgehen

Ende der Achtzigerjahre hat der Angeklagte ein Bankkonto eröffnet zuhanden der «Inspektoren und Direktoren der Primarschulen Westschweiz und Tessin», kurz «Assises 88-FR» genannt – angeblich im Hinblick auf Weiterbildung. Einzig M. S. hatte Zugang zum Konto.

Darauf liess M. S. staatliche Gelder im Umfange von 80 000 bis 150 000 Franken pro Jahr überweisen – insgesamt 1 050 750 Franken. Möglich war dies auf Grund fiktiver Rechnungen, die vom damaligen Staatsrat Augustin Macheret oder von M. S. selber signiert wurden.

Der ausgebildete Sekundarlehrer war seit 1980 bei der Abteilung der französischsprachigen Kindergärten, Primar- und Sonderschulen tätig; vorerst als Stellvertreter und von 1992 bis 2002 als Leiter. Als der Betrug im Februar 2002 aufflog, wurde M. S. unverzüglich suspendiert. Kurz darauf hat er seinen Rücktritt eingereicht. Der zweifache Vater ist geständig. il

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