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«Eigentlich ist der Eigenmietwert sogar verfassungswidrig»

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Endlich am Ziel: Das Parlament ist drauf und dran, den Eigenmietwert auf die Müllhalde der Politgeschichte zu werfen. Rudolf Vonlanthen, Präsident des Freiburger Hauseigentümerverbands, erklärt, wieso er sich für dessen Abschaffung eingesetzt hat.

Seit Jahrzehnten steht die Streichung des Eigenmietwerts im Steuerbereich auf der politischen Agenda. Mehrmals schon waren Vorlagen dazu im Parlament gescheitert, zweimal auch an der Urne. Jetzt scheint endlich eine mehrheitsfähige Lösung auf dem Tisch zu liegen. Nach dem Bundesrat und dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat beschlossen, den Eigenmietwert abzuschaffen. Anders als der Ständerat befürwortet der Nationalrat auch gleich einen generellen Systemwechsel und will ihn auch für Zweitwohnungen aufheben. Damit die Vorlage möglichst haushaltsneutral ist, sollen mit der Abschaffung auch die bisherigen Abzugsmöglichkeiten bei der Bundessteuer weitgehend gestrichen werden.

Jahrelang gegen den Eigenmietwert gekämpft hat der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV). Entsprechend zeigten sich die Verantwortlichen der Freiburger HEV-Sektion an ihrer Generalversammlung am Donnerstag in Gempenach zufrieden mit den jüngsten Entwicklungen im Bundesparlament.

Rudolf Vonlanthen, Kantonalpräsident der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Charles Ellena

Rudolf Vonlanthen, als Präsident des HEV-Freiburg setzen Sie sich seit Jahren dafür ein, den Eigenmietwert abzuschaffen – wieso?

Der Eigenmietwert ist eine weltweit einmalige, fiktive Steuer. Das heisst, es wird ein Einkommen versteuert, das man eigentlich nicht hat, welches aber zum normalen Einkommen hinzuaddiert wird. Viele Betroffene geraten so in eine höhere Steuerprogression und werden gleich doppelt bestraft. Es gibt Beispiele von Rentnern, die nur noch über ein kleines Einkommen verfügen und die sich ihr Haus so irgendwann nicht mehr leisten können.

Die Kritiker wenden ein, der Eigenmietwert sei nicht fiktiv, sondern ein Naturaleinkommen, wie beispielsweise in manchen Berufen freie Kost und Logis ein Lohnbestandteil ist. Dies muss ja auch als Einkommen versteuert werden.

Viele Einfamilienbesitzer haben sich ihr Häuschen regelrecht abgespart. Und sie werden durch die Liegenschaftssteuer, welche sie jedes Jahr für ihre Immobilie bezahlen müssen, ja schon belastet.

Der Hauseigentümer zahlt seine Zeche schon.

Eigentlich ist der Eigenmietwert sogar verfassungswidrig. In der Verfassung steht nämlich: Der Bund muss Wohneigentum fördern. Der Eigenmietwert ist in diesem Sinn kontraproduktiv.

Ist es nicht ungerecht, dass Wohneigentümer, die sowieso zu einer eher privilegierten Schicht gehören, bevorzugt werden?

Wir sollten von der Vorstellung wegkommen, dass der Besitzer von Wohneigentum automatisch auch eine wohlhabende Person ist.

Nicht wenige Wohnungs- und Hausbesitzer haben jahrelang gespart, um sich ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen zu können, und schränken sich auch danach noch ein, um sich ihr Haus leisten zu können. Ich finde, jeder Mensch soll sein Lebensmodell selber wählen können. Ein anderer verzichtet auf ein eigenes Haus und gibt sein Geld lieber für vielfältige Ferienreisen aus.

Heute können die Schuldzinsen abgezogen werden und auch die Kosten für den Liegenschaftsunterhalt. Wie sieht es damit aus?

Es ist klar: Man kann nicht «ds Füfi und ds Weggli» haben. Es geht nicht, das eine abzuschaffen und das andere beibehalten zu wollen. Ich bin erleichtert, dass die Vorlage jetzt auch beim Nationalrat durchgekommen ist. Wichtig ist: Wir dürfen das Fuder nicht überladen. Sonst ist die Regelung nicht mehrheitsfähig.

Schulden machen wird also teurer?

Die Verschuldung von Bund, Kanton und Gemeinden ist sehr tief. Bei den privaten Haushalten sieht es aber ganz anders aus. Die Privatverschuldung in der Schweiz ist rekordverdächtig. Durch die bisherige Praxis des Schuldzinsabzugs ist es aus steuertechnischen Gründen sogar oft angebracht, seine Hypothekarschulden nicht zu reduzieren.

Auch hier würde die Aufhebung des Eigenmietwerts ein klares Signal setzen: Schulden abbauen muss sich lohnen.

Der Antrag, zusätzlich befristet Abzüge für Energiesparmassnahmen zu erlauben, fand im Nationalrat keine Mehrheit.

Es ist uns als Hauseigentümerverband schon sehr wichtig, dass energetische Sanierungen wie etwa eine bessere Gebäudeisolierung oder der Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe gefördert werden. Hier können die Kantone die Lücke schliessen.

Der Direktor des Kompetenzzentrums für Gebäudesanierung, Blaise Clerc, hat an der Generalversammlung des HEV-Freiburg über Möglichkeiten der Gebäudesanierung gesprochen.

Jawohl. Das Kompetenzzentrum für Gebäudesanierung ist für Haus- oder Wohnungsbesitzer der alleinige Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um Renovierung und Umbau. Sämtliche Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder Heizungstechniker sind dort dabei.

Wie hoch sind im Kanton Freiburg die Subventionen, wenn beispielsweise jemand seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzen lässt?

Pro Jahr lassen rund ein Prozent aller Eigentümer eine Liegenschaft renovieren oder sanieren. Unser Ziel ist es, diesen Prozentsatz zu verdoppeln.

Zwei Prozent pro Jahr – das ist aber nicht wirklich viel.

Man darf nicht vergessen: In den vergangenen 30 Jahren konnte der CO2-Ausstoss der Gebäude in der Schweiz um circa 35 Prozent reduziert werden. Und dies, obwohl in diesem Zeitraum viele neue Gebäude gebaut wurden und die Wohnbevölkerung der Schweiz um rund zwei Millionen Menschen zugenommen hat.

Eigenmietwert

Eingeführt vor über 100 Jahren

Wer in selbst bewohntem Wohneigentum lebt, versteuert den Eigenmietwert als Einkommen. Dieses Einkommen wurde jedoch nicht realisiert und wird vom theoretisch erzielbaren Mietwert des Wohnobjekts abgeleitet. Festgelegt wird der Eigenmietwert durch die kantonale Steuerbehörde. Diese berücksichtigt bei ihrer Schätzung Kriterien wie Wohnfläche, Lage, Baujahr sowie Bauweise. In Franken ausgedrückt entspricht der Eigenmietwert üblicherweise rund 60 bis 70 Prozent einer Marktmiete für ein entsprechendes Objekt. Im Gegenzug können Hauseigentümer verschiedene Aufwendungen von den Steuern abziehen, etwa Unterhaltskosten oder Schuldzinsen.

Der Ursprung des Eigenmietwerts reicht mehr als hundert Jahre zurück. Erstmals wurde die Steuer 1915 während des Ersten Weltkriegs als einmalige Kriegssteuer eingeführt. Der Staat kompensierte damit Zollerträge, die wegen des Krieges einbrachen. Nach der Weltwirtschaftskrise in den 1930er-Jahren führte der Bundesrat die Steuer 1934 erneut ein. Per Notrecht als eidgenössische Krisenabgabe zur Gesundung des Bundeshaushaltes sollte die Steuer bis 1938 befristet sein. Das Parlament bewilligte aber eine Verlängerung bis 1941. Vor Ablauf dieser Frist entschied der Bundesrat, die Krisenabgabe als Wehrsteuer weiterzuführen, und zwar so lange, bis alle Kriegsausgaben vollständig getilgt sein würden. Ins reguläre Recht ging die Steuer dann mit Zustimmung von Volk und Ständen im Jahr 1958 über. fos

Opposition 

Nachteil für die Mieter

Gemäss der Bundesverfassung sollen Mieter und Hauseigentümerinnen bei gleicher Einkommens- und Vermögenssituation steuerlich gleich belastet werden. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Beibehaltung der Abzugsmöglichkeiten werden die Hauseigentümer bevorzugt. Das schreibt der Mieterinnen- und Mieterverband in einer Mitteilung. Wie Verbandspräsident Carlo Sommaruga in der Mitteilung zitiert wird, führe die Abschaffung zu einer noch stärkeren Ungleichbehandlung der Mieterinnen gegenüber den Hauseigentümern. Ausserdem führe es zu drastischen Steuerausfällen. Der Mieterinnen- und Mieterverband lehnt daher den vorgeschlagenen Systemwechsel beim Eigenmietwert ab, schreiben die Verantwortlichen.

In die gleiche Kerbe schlägt die Freiburger SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel. Solange die mit dem Eigentum verbundenen Kosten nach wie vor abgezogen werden können, sei sie gegen die Abschaffung des Eigenmietwerts, antwortet sie auf Anfrage der FN. Mieterinnen und Mieter müssten gleich behandelt werden wie Eigentümer und Eigentümerinnen. «Wer im selbstbewohnten Eigentum wohnt, bezahlt keine Miete und würde bessergestellt, wenn er oder sie den Eigenmietwert nicht mehr versteuern muss», so Schneider Schüttel weiter. Dass der Kostenabzug beibehalten werde, sei somit ungerecht gegenüber den Mieterinnen und Mietern. Diese müssten schliesslich ihren gesamten Lohn versteuern und könnten keinen Abzug für die Mietkosten machen. agr/sf

Kommentar (1)

  • 16.06.2023-Mario Rüegsegger

    Den Eigenmietwert abschaffen dieses Vorhaben wird vom Mieterstimmvolk eindeutig abgelehnt. Ausser die Mieter könnten ihren Mietzins von den Steuern abziehen. Das wäre dann eine gerechte Lösung für den Vermieter und den Mieter.

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